Thema: Europäischer Gerichtshof
Achim
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in der Seite "Rechtsprechung" ist an verschiedenen Stellen gesagt, dass der Europäische Gerichtshof die Sache anders sieht. Meine Fragen dazu: Können wir solche Klagen dort einreichen? Sind bereits einzelne Klagen eingereicht worden? Kann der VSZ eine Sammelklage organisieren? In der Vergangenheit bekamen oft nur diejenigen die Vorteile aus Gerichtsbeschlüssen, die auch geklagt hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Behrend
22880 Wedel
Fritz Lakritz
... hat 4 Beiträge verfasst.
Hallo Achim,
da Sie Fragen zu rechtsanwältlichen Themen gestellt haben und niemand reagiert hat, versuche ich (als Nicht-Rechtsanwalt) nach bestem Wissen zu antworten.
Selbstverständlich können vor dem EuG Klagen eingereicht werden. Allerdings wird nicht jede Klage angenommen. Wichtigste Vorraussetzungen für Annahme sind, dass alle Rechtsmittel national ausgeschöpft worden sind, dass in der Sache ein Grundsatz aus der Charta für Menschenrechte in der EU tangiert ist und dass es sich um relevante Werte (geldlich oder rechtsmissbräuchlich) handelt, wobei der Begriff der Relevanz nicht genau definiert ist.
Sammelklagen sind möglich, wenn sie national möglich sind.
Soweit ich weiß, ist noch keine Klage von VSZ-Anwälten durch den EuGh angenommen worden (bei mehreren Abweisungen).
Vorteile aus Gerichtsbeschlüssen des EuGh sind durchaus für alle denkbar, beispielsweise wenn in einem Prozess erkannt wird, dass z.B. die Nichtverzinsung der Startgutschriften unrechtmäßig ist
Ich hoffe, Ihnen einigermaßen richtig geantwortet zu haben.
Sie können sich übrigens im Internet genauer über die Charta der Menschenrechte und Grundsätze des EuGh informieren, z.B. hier
http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/0003fbe4e5/EU-Grundrechtecharta.html