Punkterente ab 2002

Am 13.11.2001 einigten sich die Tarifpartner auf eine Betriebsrente, d.h. auf die Umstellung der Zusatzversorgungsrente der VBL auf ein von der gesetzlichen Rente unabhängiges Punktesystem ab 01.01.2002. Die Punkterente bleibt umlagefinanziert. Alle Zusatzrenten werden jeweils am 1. Juli mit 1% pro Jahr dynamisiert. Sie werden zusätzlich zur und unabhängig von der gesetzlichen Rente gezahlt. Der Tarifvertrag kann frühestens zum 31.12.2007 gekündigt werden.

Das Modell gilt voll für neue Arbeitnehmer. Für bisherige Rentner (Rentenfall bis 31.12.2001), für Pflichtversicherte und für beitragsfrei Versicherte gelten Überleitungsregeln (siehe Bestandsrenten und Punkterente mit Startgutschrift).

Punktemodell

Das Punktemodell soll einer kapitalgedeckten Rente mit jährlich 4% Beitragseinzahlung entsprechen. Die Anzahl der Versorgungspunkte für ein Kalenderjahr ergibt sich aus dem Verhältnis eines Zwölftels des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts zum Referenzentgelt von 1.000 Euro, multipliziert mit dem Altersfaktor (siehe Tabelle).

AlterFaktorAlterFaktorAlterFaktorAlterFaktorAlterFaktor
173,1272,2371,6471,2570,9
183,0282,2381,6481,2580,9
192,9292,1391,6491,2590,9
202,8302,0401,5501,1600,9
212,7312,0411,5511,1610,9
222,6321,9421,4521,1620,8
232,5331,9431,4531,0630,8
242,4341,8441,3541,0640,8
25 2,4351,7451,3551,0>640,8
262,3361,7461,3561,0  

Der Altersfaktor beinhaltet eine jährliche Verzinsung von 3,25% während der Anwartschaftsphase und von 5,25% während des Rentenbezuges.

Kommentar: Es ist nicht erkennbar wie die Verzinsung eingerechnet wurde, dieser Sachverhalt bleibt versicherungsmathematisch verborgen.

Ein Versorgungspunkt entspricht derzeit einem Wert von 4 Euro.

Die Rechenformel:

Versorgungspunkte =  Entgelt des Versicherten  × Altersfaktor
Referenzgehalt

Bei einem Überschuss der VBL können eventuell weitere Punkte, quasi als Überschussbeteiligung, hinzukommen. Bei den Punkten werden auch soziale Aspekte, Altersteilzeit und Vorruhestand berücksichtigt. Die Versicherten können durch Zusatzbeiträge (Riester-Rente) weitere Versorgungspunkte erwerben.

Für jedes Jahr der VBL-Versicherungspflicht werden so die Punkte ermittelt und dem Punktekonto des/der Versicherten gutgeschrieben. Die Summe der Punkte multipliziert mit 4 Euro ergibt am Ende des Arbeitslebens die Höhe der VBL-Betriebsrente.

Kommentar: Das neue System macht aus einer Zusatzversorgung wenig mehr als ein Taschengeld. Begründbar ist die Rentenkürzung nur zum geringen Teil aus der demografischen Entwicklung, vorwiegend jedoch aus der mangelnden Vorausschau der öffentlichen Arbeitgeber, die jahrzehntelang viel zu wenig Umlage gezahlt haben. Auch die Ausgliederungen und der Personalabbau der letzten Jahre ist von ihnen zu vertreten, ebenso wie die kostenintensive Einführung von Vorruhestand und Teilzeitarbeit. Es ist beschämend, daß der Staat sich auf Kosten seiner Rentner sanieren will, und unverständlich, daß die Gewerkschaft ver.di sich auf ein derartiges Modell eingelassen hat. Es ist unglaublich, daß die langfristige Rentenplanung der Beschäftigten von Tarifeinigungen abhängig gemacht wird und jeder Vertrauensschutz entfallen ist.

Beitragsfrei Versicherte

Dieser Personenkreis mit mindestens 10 Beitragsjahren bei demselben Arbeitgeber wird nach § 18 BetrAVG behandelt. Mit 60 Beitragsmonaten, aber weniger als 10 Beitragsjahren, wird die Versicherungsrente nach dem alten Recht berechnet und in das Punktesystem übertragen. Sie wird nicht dynamisiert. Personen, die eine Wartezeit von 120 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt haben, nehmen aber an einer eventuellen Überschussbeteiligung in Form von Bonuspunkten teil.

Bonuspunkte 2004 und 2005

Der Verwaltungsrat der VBL hat am 30.11.06 beschlossen, in der Pflichtversicherung sowohl im Abrechnungsverband West als auch im Abrechnungsverband Ost im umlagefinanzierten Versorgungskonto Bonuspunkte in Höhe von 0,25% der bis zum 31.12.2005 insgesamt erworbenem Versorgungspunkte zuzuteilen. Für die Jahre 2004 und 2005 waren bisher keine Bonuspunkte gutgeschrieben. Aus diesem Grunde laufen zahlreiche Klagen. Der VR der VBL hat zu diesem Sachverhalt außerdem beschlossen, generell auf die Einhaltung der sechsmonatigen Ausschlussfrist sowie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Das bedeutet: Die VBL wird das Ergebnis der Gerichtsentscheidung auf alle Versicherten übertragen, so dass niemand mehr gegen die Versicherungsnachweise der Jahre 2004 und 2005 vorzugehen braucht.

Kommentar: Endlich ein Lichtblick. Bedauerlich sind nur die geringe Höhe der Bonuspunkte sowie die Tatsache, dass sich die VBL offensichtlich nur aufgrund der zahlreichen Klagen zu diesem Schritt entschlossen hat.