(2013) Maximalrente in 2000

Die VBL-Versorgungsrente errechnet sich aus der Gesamtversorgung minus der tatsächlichen gesetzlichen Rente. Die Gesamtversorgung ergibt sich aus dem gesamtversorgungsfähigen Entgelt (gvE, § 43 VBLS) und der gesamtversorgungsfähigen Zeit (gvZ, § 42 VBLS).

Die gesamtversorgungsfähige Zeit besteht aus den VBL-Umlagemonaten plus der Hälfte der Monate, die, in der gesetzlichen Rente anerkannt, die VBL-Monate übersteigen. Hierin sind auch Ersatzzeiten, Ausfallzeiten und Hinzurechnungszeiten eingeschlossen.

Das gesamtversorgungsfähige Entgelt ist der auf den Rentenfallzeitpunkt dynamisierte Durchschnitt des Arbeitsentgelts der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Rentenfall. Hiervon werden abgezogen: die Lohnsteuer und die Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (später auch zur Pflegeversicherung) sowie zur Arbeitslosenversicherung am Tage des Versicherungsfalls. Daraus ergibt sich ein fiktives Netto-Arbeitsentgelt. Dieses ist bei einer gesamtversorgungsfähigen Zeit von 35 Jahren oder höher (ab 1992 von 40 Jahren oder höher) auf 91,75% zu begrenzen, um die maximale Gesamtversorgung zu erhalten. Die gesamtversorgungsfähige Zeit geht in die Maximalrente nicht im Detail ein.

Die weitere Rentenberechnung in der Folgezeit ist trotzdem recht kompliziert, weil sich die maximale Gesamtversorgung im Verlauf der Rentenzahlung bei jeder Dynamisierung ändert. Anstatt nämlich die Gesamtversorgung mit dem bei Pensionären angewandten Faktor anzupassen, wird das gesamtversorgungfähige Entgelt angepasst. In die Anpassung gehen dann Lohnsteuer und die genannten Versicherungen ein. Bei geringerer gesamtversorgungsfähiger Zeit als 35 bzw. 40 Jahren wird die Berechnung noch komplizierter.