Gutachtliche Stellungnahmen

Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit Beschwerden gegen die Berechnung von Startgutschriften von rentenfernen Jahrgängen anhängig. Als Argumentationshilfe für den Beschwerdeführer, Herrn Rechtsanwalt Bernhard Mathies, hat der Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente e.V. (VSZ) Herrn Werner Siepe um die Erstellung eines Gutachtens über die finanziellen Auswirkungen gebeten.

Der Verfasser des Gutachtens ist nicht Mitglied des VSZ und selbst nicht von den Startgutschriften oder der VBL-Zusatzrente betroffen. Er ist pensionierter Beamter (Jahrgang 1942) und Autor von Fachbüchern zur Beamtenversorgung sowie zur Altersversorgung von Arbeitnehmern.

Auftragsgemäß steht die Beantwortung der folgenden Fragen im Vordergrund:

Das Gutachten beschränkt sich auf die Untergruppe älterer Alleinstehender innerhalb der Rentenfernen, weil diese Untergruppe besonders stark von den ab 01.01.2002 geltenden Regelungen betroffen ist. Diese Untergruppe konnte schon nach älterem Recht kaum eine normale Versorgungsrente erreichen, sondern musste sich mit der Mindestrente begnügen. Die Mindestrente existiert im neuen Recht nicht mehr, eignet sich aber als Maßstab für die zusätzliche Benachteiligung der Untergruppe.

Es sei betont, dass auch die Startgutschriften anderer Rentenberechtigter als die der Untergruppe empfindliche Verluste enthalten und dass auch diese Startgutschriften weit davon entfernt sind, die vor dem 01.01.2002 erworbenen Ansprüche auszugleichen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass die im Gutachten erhobene Forderung nach 1% Dynamisierung weit davon entfernt ist, die Teuerungsrate aufzufangen, und zwar ebensowenig wie die 1%ige Dynamisierung der späteren Rente.

Im Folgenden werden nur die Ergebnisse des Gutachtens aufgeführt. Der volle Wortlaut des Gutachtens (50 Seiten) kann als PDF-Datei aus dem Internet heruntergeladen werden unter www.ra-mathies.de, dort unter Neuigkeiten vom 27.03.2009, oder unter www.startgutschriften-arge.de. In den Dateien sind auch die Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens aufgeführt.

Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens