Kontakte mit ver.di
(2009) Gespräch mit ver.di am 05.03.2009
Im Vorfeld der anstehenden Tarifverhandlungen über die Änderungen des Zusatzversorgungstarifvertrages haben Herr RA Mathies sowie vom VSZ die Herren Rönnebeck und Kreth ein Gespräch mit dem Leiter des Tarifsekretariats für den öffentlichen Dienst bei ver.di, Herrn Peter Neumann, geführt.
Von unserer Seite wurden alle VSZ-Forderungen im Zusammenhang mit der Umstellung des Zusatzversorgungssystems angesprochen. Das betraf sowohl die Benachteiligungen der Versicherten bei der Berechnung der Startgutschriften als auch die fehlende bzw. unzureichende Dynamik der Startgutschriften und der Versorgungsrenten. Ein weiterer Gesprächsschwerpunkt lag in der Finanzausstattung bzw. finanziellen Entwicklung der VBL.
Wir haben insbesondere folgende Forderungen an ver.di gerichtet:
- Das neue Punktemodell mit einer angestrebten Kapitaldeckung soll nur für Versicherte gelten, die nach dem 31.12.2001 in das Zusatzversorgungssystem eingetreten sind. Für die übrigen soll das alte System mit dem Umlageverfahren bestehen bleiben.
- Sollte das nicht zu erreichen sein, müssen wesentliche Ungerechtigkeiten im jetzigen System beseitigt werden:
- Für die Startgutschrift ist die Steuerklasse zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Rente gilt.
- Die Höhe der gesetzlichen Rente muss für alle nach einer konkreten Rentenauskunft bemessen werden.
- Bei der Berechnung der Startgutschrift sind die bisherigen Bestimmungen über die Mindestversorgung anzuwenden.
- Die Startgutschriften sind zu dynamisieren (in Höhe der Tarifentwicklung oder der Preissteigerungsrate).
- Die Renten der Zusatzversorgungskassen sind in gleicher Höhe anzupassen wie die Versorgung der Bundesbeamten.
Von Herrn Neumann wurde auf die Problematik hingewiesen, dass die Arbeitgeberseite nicht gewillt ist, über mehr zu verhandeln, als vom BGH bzw. von zu erwartenden Verfassungsgerichtsurteilen als rechtswidrig beanstandet wird. Im Gegenteil, die Arbeitgeber erheben bereits weitere Kürzungsforderungen. Im Raum steht u.a., die für die Berechnung der Versorgungspunkte kalkulierte Verzinsung von 3,25% auf 2,25% zu senken, was eine Kürzung der Versorgungspunkte um 9-10% bedeuten würde.
Die Gewerkschaften werden bei jeder Forderung mit der Aufforderung konfrontiert, einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten. Höhere Belastungen der Arbeitgeber zeigen als Reaktion immer mehr Austritte aus dem System mit der weiter drohenden Unfinanzierbarkeit der Versorgungsrenten.
Rechtsanwalt Mathies hat Herrn Neumann einige Unterlagen über die bereits verbesserte finanzielle Entwicklung der VBL zur Verfügung gestellt, die Herr Neumann dankend übernommen hat.
Im übrigen hat Herr Neumann bestätigt, dass ver.di. die Problematik des letzten Tarifabschlusses durchaus erkannt hat. Ver.di.-Mitglieder haben auch unsere Muster-Protestschreiben intensiv genutzt und den ver.di.-Vorstand angesschrieben. Die Gewerkschaften hatten aufgrund der Neuregelung der Versorgungsrentenanwartschaft zahlreiche Austritte zu verzeichnen.
Herr Neumann rechnet noch mit mehreren Verhandlungsrunden. Konkrete Terminvorstellungen für einen neuen Abschluss konnte er nicht nennen.
Wir haben vereinbart, zwischenzeitlich weiter im Gespräch zu bleiben.
Kommentar (In Verbindung mit den Ver.di-TS-Berichten 43/08 und 4/09): Die öffentlichen Arbeitgeber sind nicht mehr bereit, bezüglich der Altersversorgung ihre angestellten Mitarbeiter in entsprechender Weise zu behandeln wie ihre Beamten. Dies ist jedoch aus Gleichheitsgründen geboten, und es wurde bis zum 31.12.2001 auch im wesentlichen so verfahren. Insofern haben die vor dem 01.01.2002 angestellten Mitarbeiter mit dem Anstellungsvertrag einen Rechtsanspruch darauf erworben. Der Anspruch an die Arbeitgeber besteht unabhängig von der Zwischenschaltung einer Institution wie die VBL und deren Finanzausstattung. Es ist daher unverständlich, von den Gewerkschaften einen Finanzierungsvorschlag zu fordern, und kaum zu begreifen, da die Arbeitgeber ja auch bei Gehaltsverhandlungen für die Aktiven keinen Finanzierungsvorschlag zu verlangen. Wenn einige Arbeitgeber aus dem VBL-System ausscheren, so sind von Ihnen Abfindungen zu zahlen, die die Belastungen des Systems durch das Ausscheren wirklich abdecken.
Da die Gerichte den Tarifpartnern fast alle Freiheiten bei Vertragsabschlüssen einräumen, braucht die Arbeitgeberseite offenbar den nötigen Druck. Wir schlagen daher vor, dass künftig die Tarifverhandlungen für Lohn- und Rentenabschlüsse kombiniert, dass aktive Mitarbeiter im Detail über die Angriffe der Arbeitgeber auf ihre Altersversorgung informiert und dass durch Streikdrohungen die Verhandlungsbasis ausgeglichen gestaltet wird.
(2012) Brief an ver.di zu Tarifverhandlungen, Kommentar, Musterbrief
Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern des Öffentlichen Dienstes Sehr geehrter Herr Neumann, nach unserer Information stehen bei Ihnen VBL-Tarifverhandlungen mit den öffentlichen Arbeitgeber an, bei denen diese das Ziel haben, das ohnehin schon umstrittene Punktemodell (ab 2002) für die Beschäftigten weiter zu verschlechtern. Als Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente bitten wir Sie, sich bei den Verhandlungen jeder weiteren Verschlechterung zu widersetzen. Zur Begründung dürfen wir etwas ausholen und auf die Vergangenheit der VBL verweisen. Die VBL hatte das Ziel, den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine angemessene, den Beamtenpensionen entsprechende Altersversorgung zu gewähren. Da die Beschäftigten bereits eine gesetzliche Versorgung erhielten, kam durch die VBL nur eine Zusatzversorgung infrage. Die Zusatzversorgung war zunächst durch einen Deckungsstock abgesichert und wurde unabhängig von der gesetzlichen Rente gezahlt. Dabei kam es teilweise zu einer (gewollten) Überversicherung. 1966 wurde die Zusatzrente mit der gesetzlichen Rente verbunden und auf bis zu 75% des Bruttoentgelts limitiert. Hierdurch war die Überversorgung weitgehend abgebaut. Als die versicherungsmathematischen Defizite bei der VBL bis 1966 immer größer wurden, ersetzte sie 1967 den Deckungsstock durch einen Abschnittsdeckungsstock, wodurch sie sich einem Schneeballsystem annäherte. Mit den durch die Änderung des Verfahrens frei werdenden Mitteln konnte die VBL lange ihren Verpflichtungen nachkommen. Zusätzlich wurden die öffentlichen Arbeitgeber 1972 per Gesetz verpflichtet, die VBL-Leistungen durch Zuschüsse des Bundes sicher zu stellen. Im Jahr 1985 wurde bei einem Teil der Rentner des öffentlichen Dienstes erneut eine „Überversorgung“ festgestellt. Die Gesamtversorgung wurde auf 91,75% des Nettoentgelts begrenzt. Damit war die Überversorgung offiziell vom Tisch. Praktisch werden die Rentner mit steigenden Sätzen der Krankenversicherung und mit vollen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet, müssen zunehmend mehr Steuern bezahlen und sind bereits mit dem 1985 eingeführten System unterversorgt. Die öffentlichen Arbeitgeber haben in der Zeit des Aufschwungs und der Aufblähung des öffentlichen Diensts viele Jahre lang viel zu wenig in die VBL eingezahlt. Zudem wurden für die Rentenversicherung vorgesehene Finanzmittel teilweise zweckfremd für andere Aktivitäten eingesetzt. Hierdurch entstanden erhebliche Lücken in der Kasse der VBL, und die öffentlichen Arbeitgeber befürchteten auf längere Sicht einen Systemkollaps. Dabei war ihnen bereits klar, dass sie zur Einhaltung der Sicherheitsmechanismen (wie der EU-Kommission mitgeteilt) mit einem Umlagesatz von mindestens 8 bis 12% und wegen ihrer zu niedrigen bisherigen Umlagen zusätzlich mit Sanierungsgeldern rechnen müssen. Der Arbeitnehmeranteil war mit 1,41% festgeschrieben. Anstatt ihr Sicherungsversprechen zu erfüllen, stellten die öffentlichen Arbeitgeber mit Zustimmung der Gewerkschaften 2002 das System erneut um, und zwar auf eine Betriebsrente nach dem Punktesystem, wobei die Höhe der VBL-Rentenanwartschaft zum Teil halbiert wurde. Nun erscheint den öffentlichen Arbeitgebern für ihre Beschäftigten selbst die Punkterente zu teuer, im Gegensatz zu den Pensionszahlungen für die Beamten, die eigentlich der Maßstab sein sollten. Die Mitglieder erwarten von den Gewerkschaften, dass sie sich auf keinerlei Finanzierungsdiskussion einlassen, sondern vielmehr die öffentlichen Arbeitgeber an ihr Sicherungsversprechen erinnern. Auf keinen Fall sollten die Gewerkschaften einer weiteren Rentenkürzung zustimmen, wenn sie nicht jede Tariflegitimation für die Betroffenen verlieren wollen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Egbert Riester, Vorsitzender Dr. Norbert Kania, Stellv. Vorsitzender Kopie: Herrn Frank Bsirske |
(2012) Kommentar zum Brief an Herrn Neumann (ver.di)
Auf den vorstehenden Brief hat Herr Neumann bis Februar 2012 nicht geantwortet, was von uns als eine Missachtung angesehen wird. Der Brief zielte nur auf Mindestforderungen ab, nämlich noch weitere zusätzliche Verschlechterungen der Betriebsrente für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu verhindern. Die Gewerkschaften haben bereits bei der Annahme der Neuregelung ab 01.01.2002 und mit Ihrer Unterschrift unter den Tarifvertrag vom 30.05.2011 ein arbeitnehmerfeindliches Verhalten gezeigt. Nun sind sie offenbar nicht einmal bereit, sich gegen weitere Verschlechterungen einzusetzen.
Dieses Verhalten ist unverständlich, betrachten sich doch die Gewerkschaften als Vertreter der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den öffentlichen Arbeitgebern, mittelbar auch der aller anderen Arbeitnehmer. Dabei waren und sind sie doch in einer einfachen Position: Bei den Verhandlungen zur Einführung der Betriebsrente und den folgenden Verhandlungen hätten sie einfach nein sagen können. Dann wäre die alte Lösung in Kraft geblieben.
Für ihr Verhalten führen die Gewerkschaften viele Gründe an. Die beiden offenbar wichtigsten seien im Folgenden herausgegriffen.
Die alte Lösung war zu kompliziert. Hier stimmen wir zu. Aber: Die Komplikationen entstanden weniger bei der erstmaligen Rentenberechnung. Diese Erstberechnung beim Rentenfall hätte man der VBL durchaus weiter zumuten können. Ein enormer Arbeitsaufwand entstand vielmehr bei den ständigen Anpassungen entsprechend der Erhöhung der Beamtenpensionen, weil die Erhöhung nicht auf die Gesamtversorgung, sondern auf das gesamtversorgungsfähige Bruttoentgelt bezogen wurde und damit äußere Einflüsse wie z. B. Steuertabellen berücksichtigt werden mussten. Auf die einfache Lösung, die (praktisch meist steuerfreie) Pensionserhöhung direkt auf die (ebenfalls praktisch meist steuerfreie) Gesamtrente anzuwenden, sind die Tarifpartner nicht gekommen.
Schwerer wiegt das Argument der Finanzierungsschwierigkeit. Hier soll nicht auf die tatsächliche Vermögenslage der VBL eingegangen werden, obwohl das ständige Anwachsen ihres Vermögens in den Jahresberichten im Widerspruch zu ihrer angeblichen Geldnot steht. Sicher ist, dass die Einzahlungen der Arbeitgeber (zeitweise nur 4%) auf die Dauer nicht ausreichen, eine pensionsartige Gesamtversorgung aufrecht zu erhalten. Geht man nämlich davon aus, dass für die Beamtenpension größenordnungsmäßig 30% des monatlichen Gehalts aufgewendet werden, so braucht man für eine pensionsähnliche Gesamtversorgung etwa den gleichen Betrag. Davon übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich Steuerzuschüsse etwa 20%, und größenordnungsmäßig 10% sind von der VBL beizusteuern. Das ist dort auch bekannt. Im Kommentar¹ zur „Versorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes“, an dem Vertreter der
öffentlichen Arbeitgeber, der Gewerkschaft ver.di und der VBL mitgearbeitet haben, dort unter 10. Einleitung, 1. Historische Wurzeln, Absatz 33, wird ein Umlagebedarf der öffentlichen Arbeitgeber im Beharrungszustand „in Höhe von mindestens 8 bis 12%“ angegeben, unbeschadet eines Sanierungsbedarfs für Versäumnisse in der Vergangenheit.
Wie soll der notwendige Betrag für die VBL aufgebracht werden? Zunächst sollte die VBL ihr tatsächliches Vermögen für die laufende Abschnittsdeckung einsetzen. Gegen Liquiditätsschwierigkeiten schützte zunächst ein Gesetz vom 21.12.1971 (Kommentar wie oben, Absatz 32) zur Sicherstellung durch Zuschüsse des Bundes, das in Zusammenhang mit der Abschaffung des Deckungsstocks erlassen wurde. Das Gesetz wurde aus unerfindlichen Gründen am 31.12.1992 wieder abgeschafft. Dennoch bestehen für die VBL Mechanismen zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit, wie ca. im Jahr 2009 der Europäischen Kommission mitgeteilt wurde (Kommentar Abs. 66). Die Mechanismen beruhen auf Umlagen und Sanierungsgeldern (Kommentar wie oben, Abschnitt II, Abs. 18), die die VBL nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einfordern kann. Der Arbeitnehmeranteil wurde auf 1,41% festgeschrieben (Kommentar Abs. 54).
Der Tarifvertrag vom 30.05.2011, der das BGH-Urteil vom 14.11.2007 nur mangelhaft umsetzt, wurde inzwischen in die Satzung der VBL eingebracht mit der 17. Satzungsänderung, die am 06.01.2012 vom Bundesminister der Finanzen genehmigt und somit rechtswirksam wurde. Alle an einer ausreichenden Zusatzversorgungrente interessierten Beschäftigten und Rentner des öffentlichen Dienstes werden daher gebeten, den Gewerkschaften ihren Unmut über das Verhalten mitzuteilen und zu fordern, dass sie in Zukunft keinen weiteren Rentenkürzungen mehr zustimmen.
¹ „Die Versorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes“. Lose-Blatt-Sammlung. Begründet, herausgegeben und bearbeitet von Hubertus Gilbert, Gerd Hesse, Peter Weiß, Jürgen Schneider, Artur Bauer und Hans Schürmann. Stand 01.09.2011. Verlag C.H. Beck, München.
Besprechung über VBL-Renten bei ver.di-Hauptverwaltung in Berlin, 10.09.2013
Nach kurzer Vorstellung trug der VSZ seine Auffassung über Verstöße der VBL-Satzung vom 01.01.2002 insbesondere gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor. Er erwähnte die Begriffe Gleichheitsgebot, Diskriminierungsverbot, Eigentums- und Vertrauensschutz und Geltung von Verträgen. Bezüglich der Finanzen erinnerte er daran, dass die öffentlichen Arbeitgeber zu wenig Umlage gezahlt hätten und immer noch zu wenig zahlen. Dies sollte aber kein Thema sein, weil die öffentlichen Arbeitgeber bei der Zahlung der Beamtenpension auch keine Finanzierungsfragen stellen.
Der VSZ erwartet nicht, dass ver.di die Wiedereinführung des Systems von vor 2002 anstrebt. Schließlich hatte ver.di den damaligen Tarifvertrag unterschrieben. Korrekturen sollten jedoch möglich bleiben. Der VSZ forderte, dass sich ver.di zur Vermeidung der Altersarmut für eine Dynamisierung der VBL-Rente entsprechend der Anpassung der Pensionen einsetzt.
Ver.di schloss eine Wiedereinführung des alten Systems kategorisch aus und betonte seine Richtlinienkompetenz bei Tarifverhandlungen. Verdi äußerte sich nicht zur Frage der Dynamisierung.
Der VSZ machte deutlich, dass zwischen 2001 und 2010 das durchschnittliche tatsächliche Renteneintrittsalter 2 Jahre höher lag als ursprünglich angenommen (100.000 Rentner weniger). Der künftige Mittelbedarf ist daher wesentlich geringer als kalkuliert.
Ver.di zeigte sich daran für künftige Tarifverhandlungen (ab Oktober 2013) sehr interessiert.
Der VSZ betonte die Benachteiligung der Frauen, insbesondere weil sie wegen der Kinder eine Beitragszeit von 44 Jahren nicht erreichen können.
Abschließend beklagte sich ver.di über gewerkschaftskritische Äußerungen des VSZ und bot bei Abstellung weitere Gespräche an. Der VSZ sagte dies für neue Veröffentlichungen zu, lehnte aber seine Verantwortung Äußerungen Dritter ab. Er erinnerte im Zusammenhang mit seiner Zusage noch einmal an die Frage der Dynamisierung.
(2015) Briefe an ver.di vor den Tarifverhandlungen 2015
Sehr geehrter Herr Dr. Dilcher,
8. Dezember 2014 wie Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt, wollen wir gern mit Ihnen am gleichen Strang ziehen. Wegen des gleichen Interesses, nämlich für unsere Mitglieder möglichst viel herauszuholen, hatten wir auch schon unser Treffen in Berlin initiiert. Wir haben Ihnen dort versprochen, die Angriffe auf ver.di einzustellen, und wir haben anschließend einen entsprechenden Vorstandsbeschluss herbeigeführt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir an starken und durchsetzungsfähigen Gewerkschaften interessiert sind. Bitte verstehen Sie, dass es uns nicht möglich ist, einzelne Mitglieder daran zu hindern, ohne unser Einverständnis den Konfrontationskurs fortzusetzen und auch weiter existierende Flugblätter zu verteilen. Die Einflussmöglichkeit des Vorstands auf die Basis ist eben - wie sicherlich auch bei Ihnen - gering. Umgekehrt ist aber ein Gewerkschafts- wie auch ein Vereinsvorstand gut beraten, auf die Stimme der Basis zu hören und deren Wünsche in Tarifverhandlungen einzubringen. Hier mehren sich die Stimmen, die mit der 1%igen Dynamisierung der VBL-Renten nicht mehr zufrieden sind. Einen Anfang haben Sie bereits gemacht, als Sie die völlig fehlende Dynamisierung der Startgutschriften beanstandet haben. Nur ist das für das Ansehen von ver.di und für den VSZ nicht ausreichend. Schließlich sollte die Dynamisierung der VBL-Rente auch die mangelnde Dynamisierung der gesetzlichen Rente mit ausgleichen. Unser Vorschlag war es, die VBL-Renten entsprechend den Beamtenpensionen zu dynamisieren. Leider fehlt hierzu jegliches Druckmittel. Daher möchten wir - wie bereits in unserem Schreiben vom 24.6.2014 erwähnt - eine Paketlösung vorschlagen, dass nämlich die Tarifverhandlungen von Angestellten und Rentner des öffentlichen Dienste zusammengelegt und Gehälter und Renten mit einem gemeinsamen Faktor dynamisiert werden. Natürlich werden Sie sich mit einer solchen Forderung nicht sofort durchsetzen. Auf längere Sicht könnte es aber gelingen. Ich bin überzeugt, dass allein das Aufgreifen dieser Forderung Ihren Mitgliederschwund stoppen könnte |
Sehr geehrter Herr Dr. Dilcher,
4. März 2015 Ihr Aufruf zur Demo wurde bei uns im Vorstand verteilt. Wir begrüßen sehr Ihre deutliche Haltung gegenüber den Provokationen der öffentlichen Arbeitgeber und wollen unsere Berliner Mitglieder und Freunde aufrufen, an der Demo teilzunehmen, soweit das wegen der Kürze der Zeit möglich ist. Ich habe noch eine Bitte bezüglich der Senioren: Gehen Sie zum Angriff über und erweitern Sie Ihre Forderung Nr. 7 (Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten) auf die Seniorinnen und Senioren, d. h. “auf Pensionärinnen und Pensionäre und Rentnerinnen und Rentner”. Die Erweiterung hätte folgende Vorteile:
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Sehr geehrter Herr Dr. Dilcher,
11. März 2015 seit der letzten Mail bin ich von vielen Seiten wegen der anstehenden Tarifverhandlungen und besonders wegen der anstehenden Verhandlungspunkten angesprochen worden. Ich möchten den vielen langen Stellungnahmen hier keine weitere hinzufügen, sondern mich kurz auf vier Hauptpunkte beschränken. Für Details sind die wichtigsten Stellungnahmen als Anlagen beigefügt. Die Hauptpunkte sind:
Ich sehe bei der Ablehnung aller vier Hauptpunkten ver.di in der Pflicht, weil ver.di die erste Tarifrunde gesprengt hat mit der Feststellung, es käme dieses Mal nur ein Tarifabschluss mit Verbesserungen für die Rentner in Frage. |
In der letzten Zeit hat sich das Verhältnis zwischen dem VSZ und ver.di erheblich verbessert. Unsere Schreiben wurden dort gelesen und freundlich beantwortet. Sie haben dazu beigetragen, dass Rentenprobleme überhaupt wieder in Tarifverhandlungen thematisiert wurden. Ver.di hat sogar die Dynamisierung von Startgutschriften in seinen anfänglichen Forderungskatalog aufgenommen. Leider konnte sich unser Anliegen, nämlich die Renten nicht nur mit 1% jährlich, sondern entsprechend den Aktiven-Gehältern zu dynamisieren (Paketlösung), nicht durchsetzen.
Am 28. März 2015 einigten ich die Tarifpartner auf Verbesserungen für aktive Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitnehmerumlage zur VBL. Für die Rentner wurde zwar keine Verschlechterung, aber auch keine Verbesserung vereinbart. Es wird bezweifelt, dass dieses Tarifergebnis die Mitgliederzahl der beteiligten Gewerkschaften im Rentnerbereich erhöhen wird.
(2015) Brief an ver.di, Dr. Dilcher vom 25.09.2015
Tarifverhandlungen Sehr geehrter Herr Dr. Dilcher,
25. September 2015 nach Abschluss der Tarifverhandlungen vom letzten Frühjahr gehe ich wohl richtig in der Annahme, dass auch Sie ein fades Gefühl bezüglich der Rentner haben. Die Rentner haben bei den Verhandlungen leider gar nichts gewonnen, und man muss schon das Abwenden von Verschlechterungen als Errungenschaft verkaufen. So kann es aber nicht weiter gehen. In der letzten Zeit haben sich zwei Gegenbewegungen aufgetan, nämlich einmal der sogenannte "Seniorenaufstand" in Schleswig-Holstein, zum anderen eine Forderung zur "Altern ohne Not" in Hamburg aus Kreisen des DGB. Letztere verlangt sogar die Aufnahme eines entsprechenden Artikels als § 3a in das Grundgesetz. Zwar befassen sich beide Bewegungen zunächst mit der gesetzlichen Rente. Es ist eine Frage der Zeit, bis die VBL-Rente mit einbezogen wird. Hier könnte sich ver.di einsetzen und profilieren, was sicher auch der Mitgliederwerbung entgegen kommen würde.
Ich darf nun etwas konkreter werden und drei Bereiche für Forderungen anmelden: 1. Die Dynamisierung der VBL-Rente Sie darf nicht dauerhaft bei 1 % bleiben, was nach § 18 BetrAVG die Mindesthöhe darstellt. Sie könnte angepasst werden an die Inflationsrate, an die Steigerung der Pensionen oder an die Steigerung der Gehälter der aktiven Angestellten. Im letzten Fall empfiehlt sich aus praktischen Gründen eine Paketlösung mit Aktiven und Rentnern. (Übrigens verstößt die Nichtanpassung der Startgutschriften bereits gegen das BetrAVG). ver.di sollte das Ziel einer vernünftigen Dynamisierung übernehmen. 2. Die Maximalrente Der BGH hatte am 14.11.2007 die Tarifregelung für die Betriebsrente verworfen, und zwar wegen der Unmöglichkeit einiger Personengruppen, die Maximalrente zu erreichen. Die Tarifpartner haben danach eine Neuregelung beschlossen. Diese wurde jedoch bereits von vielen Gerichten beanstandet. Es wird daher bald eine Nachbesserung erforderlich werden, die für mindestens einen Teil des betroffenen Personenkreises eine Anerkennung von 2,5 % (anstelle von 2,25 %) pro Beitragsjahr für die Rente erforderlich macht. Dann müssen aus Gleichheitsgründen die 2,5 % aber auch für alle anderen VBL-Rentner anerkannt werden. ver.di sollte sich hierfür einsetzen. 3. VBL-Rente bei Arbeit über das 65. Lebensjahr hinaus. Zur Abwendung der Altersarmut arbeitet ein Teil der Beschäftigten bereits jetzt über das 65. Lebensjahr hinaus. Dieser Anteil wird sich künftig deutlich verstärken. Es sind Bestrebungen vorhanden, die zusätzlichen Arbeitsjahre - anders als bei der gesetzlichen Rente - nicht mit einer entsprechend höheren Altersrente zu belohnen. Auch hier ist ver.di gefordert, die Bestrebungen der VBL zu verhindern.
Wollen Sie die 3 Punkte nicht auf Ihre Fahnen schreiben?
Mit freundlichen Grüßen |
(2015) Brief an ver.di, Dr. Dilcher vom 23.12.2015
Tarifverhandlungen, mein Schreiben vom 25.09.2015 Sehr geehrter Herr Dr. Dilcher,
23. Dezember 2015 mein Brief vom 25.09.2015 blieb leider bislang unbeantwortet. In ihm hatte ich 3 Punkte angeschnitten, die uns sehr am Herzen liegen und die auch ver.di als Vertreter der Arbeitnehmer interessieren sollten, die aber nicht einmal beim Euroforum erwähnt wurden:
Dynamisierung: Die derzeitige Dynamisierung von 1% ist die Mindestanpassung nach § 18 BetrAVG. Mein Schreiben vom 25.9.15 enthält 3 alternative Vorschläge für eine sinnvolle Erhöhung, die jeder vernünftige Mensch akzeptieren muss. Maximalrente: Nachdem bereits mehrere OLGs die Regelungen durch den Änderungs-Tarifvertrag verworfen haben, könnte man auch einmal dem BGH vorgreifen. Dass eine erhöhte Zuschlagsregelung für den betreffenden Personenkreis gefunden werden muss, ist unausweichlich. Jedweder Zuschlag übersteigt aber auch den Anerkennungsbetrag von 2,25 % pro Beitragsjahr für alle anderen Beschäftigten und verletzt somit das Gleichbehandlungs-Prinzip. Die billigste reale Lösung ist eine Erhöhung von 2,25 % auf 2,5 % für alle. Arbeit über das 65. Lebensjahr: Wenn die Renten (gesetzliche wie VBL) bei vorzeitiger Verrentung einen Abschlag erfahren, so müssen sie bei Weiterarbeit über 65 Jahre hinaus einen Zuschlag erhalten. Schließlich wird die Beitragszeit länger und die Rentenzahlungszeit kürzer. Die gesetzliche Rente folgt dieser Logik. Es ist an der Zeit, dass auch die VBL folgt. Normalerweise befasse ich mich nicht mit Finanzierungsfragen, weil hierfür die Arbeitgeber zuständig sind. Aber derzeit will die VBL wegen eines zu hohen Kassenstandes sogar Sanierungsgelder zurückzahlen. Damit hat die VBL ihr Finanzierungsargument selbst beseitigt. Es sollte geprüft werden, ob die VBL bei der Einführung der Betriebsrente nicht mit falschen Karten gespielt und die Gewerkschaften über den Tisch gezogen hat. Anstelle von Rückzahlungen sollten wieder Elemente der Gesamtversorgung diskutiert werden.
Mit den besten Wünschen zum Weihnachtsfest und zum neuen Jahr und mit freundlichen Grüßen |
(2016) Brief von ver.di an den VSZ vom 21.01.2016
Sehr geehrter Herr Dr. Riester,
21. Januar 2016 vielen Dank für ihr Schreiben das ich leider erst jetzt krankheits- und urlaubsbedingt beantworten kann. Seien sie versichert, dass wir die von ihnen angesprochenen Themen in unseren Gremien ebenfalls diskutieren. Beim Thema Sanierungsgeld sind die Partner auf die Berechnungen der Aktuare angewiesen. Überzahlungen, rechtswidrig erhobene Sanierungsgelder etc. müssen in unserem Rechtssystem zurückgezahlt werden. Ich weise darauf hin das die Sanierungsgelder ausschließlich von der Arbeitgeberseite zu entrichten sind.
Mit freundlichen Grüßen |
(2016) Brief an ver.di, Herrn Bsirske, vom 03.02.2016
Anpassung der Renten Sehr geehrter Herr Bsirske,
3. Februar 2016 Ihren Äußerungen im dpa-Artikel vom 28.12.2015 stimmen wir voll und ganz zu. Sie geißelten das erhebliche Absinken der gesetzlichen Rente gegenüber dem Durchschnittsverdienst und kündigten ein effektives Gegensteuern durch die Gewerkschaften an. Es könne nicht sein, dass bei Millionen von Rentnern die Bezüge kaum oberhalb der Grundsicherung liegen. Wir als VSZ sind bereit, Sie hierbei zu unterstützen. Es ist bekannt, dass die Bezüge im öffentlichen Dienst schon während der Beschäftigungszeit deutlich unter dem Niveau der übrigen Wirtschaft liegen. Darum gelten die Feststellungen des obigen Absatzes in erhöhtem Maße für die gesetzliche Rente beim öffentlichem Dienst. Zum Ausgleich hatte man die Zusatzrente der VBL eingeführt, die die Renten an die Pensionen der Beamten angleichen sollte. Die Zusatzrente der VBL wurde jedoch durch Tarifvertrag zum 1.1.2002 in eine Betriebsrente umgewandelt und in der Höhe dezimiert. Sie kann nun nicht mehr den Lebensstandard im Alter sichern, geschweige denn ihn mit dem der Pensionäre vergleichbar machen. Um die gröbsten Missstände abzuschwächen, hatten wir am 25.9. und am 23.12.2015 mit Ihrem Herrn Dr. Dilcher korrespondiert (s. Anlagen). Wir haben Lösungen für die Dynamisierung, für die Anhebung der Maximalrente und für die Betriebsrente für die Arbeit über das 65. Lebensjahr hinaus vorgeschlagen und unseren Protest über die Rückzahlung des Sanierungsgelds ausgedrückt. In seiner Antwort vom 21.1.2016 ging Herr Dr. Dilcher vorwiegend auf die Rückzahlung des Sanierungsgelds ein und führte aus, dass ver.di hierauf keinen Einfluss habe. Die Aktuare hätten den Finanzierungsbedarf nach unten korrigiert. Wir dürfen nun darauf hinweisen, dass die Rentenkürzungen vom 1.1.2002 in erster Linie mit dem Finanzierungsbedarf begründet wurden, den die Aktuare damals ermittelt hatten. Wenn aber diese Ermittlungen falsch waren und somit die Gewerkschaften mit falschen Angaben zur Unterschrift genötigt wurden, so sollten Kürzungselemente von damals wieder auf den Verhandlungstisch kommen. Man könnte aber auch als untere Auffanggröße den Vergleich mit derjenigen Betriebsente einführen, die gezahlt würde, wenn das Punktesystem von Anfang an bestanden hätte. Auch so ließe sich die Altersarmut, insbesondere bei rentenfernen Alleinstehenden, mildern.
Bitte nehmen Sie diesen Vorschlag in Ihren Forderungskatalog auf.
Mit freundlichen Grüßen |
(2016) Schreiben von Dilcher (ver.di) an Riester (VSZ) vom 05.07.2016
Sehr geehrter Herr Dr. Riester,
5. Juli 2016 vielen Dank für ihr Schreiben vom 3.Juli 2016. Das Büro des Vorsitzenden hat mich wiederum gebeten ihr Schreiben zu beantworten. Das Thema Startgutschriften wird (auf der Grundlage unserer Initiative) voraussichtlich im Herbst Gegenstand eines Fachgesprächs zwischen den Tarifpartnern sein. Eingeladen dazu werden auch der Dachverband der kommunalen Zusatzversorgungskassen (AKA) und Vertreter der VBL. Wir werden also zeitnah, das Thema aufgreifen und bearbeiten. Hinsichtlich der Bewertung der betrieblichen Altersversorgung im Öffentlichen Dienst bleibt es bei unserer Einschätzung: Es handelt sich immer noch um eines der attraktivsten Versorgungssysteme in Deutschland und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut. Wir dürfen an die gerade abgeschlossenen Tarifverhandlungen erinnern. Wir haben weder Eingriffe in die Sterbetafeln, dem garantierten Zins (3,25% in der Anwartschaftsphase, 5,25% in der Rentenphase plus 1% Rentendynamisierung) noch in die sonstigen Berechnungsgrundlagen zugestimmt. Wir haben trotz biometrischer Risiken und Niedrigzinsumfeld das Leistungsniveau verteidigen können. Dies war äußerst schwierig! Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf unsere vielfältigen Veröffentlichungen! Leider ist die Finanzierung nicht ausschließlich das Problem der Arbeitgeber. Ihnen ist bekannt, dass Umlagen und/oder Beiträge wie steuer- und sozialversicherungspflichtige Lohn- bzw. Gehaltbestandteile vom Fiskus behandelt werden, vor dem Hintergrund haben wir u.a. natürlich auch die Finanzierung im Auge zu behalten! Die Rückzahlung der Sanierungsgelder bei der VBL war darin begründet, dass die VBL diese rechtswidrig, in dem in Rede stehenden Zeitraum (2012 bis 2015), eingezogen hat. Die oben zitierten Fachgespräche werden von uns auch genutzt, um die von ihnen aufgeworfenen Fragen mit der Arbeitgeberseite zu besprechen. Dies habe ich auch bereits mit ihrem Kollegen Herrn Dr. Matthies am Rande des EUROFORUMS in einem längerem freundlichen und konstruktiven Gespräch erörtert. Selbstverständlich werden wir über den Stand der Verhandlungen berichten.
Mit freundlichen Grüßen |
(2016) Brief vom VSZ an ver.di vom 12.09.2016
Tarifverhandlungen, Ihre Mail vom 05.07.2016 Sehr geehrter Herr Dr. Dilcher, vielen Dank für Ihre prompte Mail vom 05.07.3026. Danach haben Sie unsere Wünsche (die 4 Forderungen) im Herbst für Fachgespräche eingebracht und damit auch als Forderungen von ver.di übernommen. Wir hoffen, dass Sie mit hinreichender Intensität darauf bestehen wollen. Wichtig ist, dass die Öffentlichkeit, vor allem auch die Mitglieder von ver.di und von uns, darüber informiert und möglichst auch mobilisiert werden. Sonst gehen diese Forderungen als Argumente für die Mitgliederwerbung verloren. Wir können nur empfehlen, diese Argumente zu benutzen. Bei uns machen sich in der Basis bereits Tendenzen bemerkbar, die Kooperation mit ve.rdi zu beenden und wieder zur Forderung nach dem alten Gesamtversorgungssystem zurückzukehren, was wir beide als chancenlos ansehen. Vielleicht können Sie sich überlegen, ob sich noch weitere erfüllbare Forderungen ergänzen und öffentlich bekanntmachen lassen. Zurück zu Ihrem Schreiben vom 05.07.2016. Wir glauben gern, dass die letzten Tarifverhandlungen für Sie kein Zuckerschlecken waren und dass Sie mit (vermeintlichen) Argumenten der Arbeitgeberseite förmlich überschüttet wurden. Allein, das widerspricht der Arbeitgeberforderung vom Jahr davor, dass nämlich die Aufbringung der erforderlichen Mittel nur Aufgabe der Arbeitgeberseite sei. Jedes potentiell neue Mitglied geht doch davon aus, für weitere Verschlechterungen der VBL-Leistungen sei ohnehin die Zustimmung von ver.di erforderlich, was bereits ausgeschlossen wurde. So misst es den Wert seines Beitritts nicht am Status quo, sondern an neuen Ergebnissen, aber auch an den oben gestellten Forderungen. Sie schneiden das Problem der Besteuerung und der Sozialabzüge an. Wozu? Solange die Arbeitgeberleistungen (nach einem Freibetrag) voll versteuert werden, unterliegen nur die Kapitalerträge der nachträglichen Besteuerung, und diese ist in der Niedrigzinsphase mit ca. 18 - 22 % ohnehin viel zu hoch. Die VBL-Beiträge für die Krankenkasse werden seit ein paar Jahren ohnehin voll vom Rentner geleistet. Das kann doch höchstens besser werden. Außerdem: Es ist ein seltsames Argument, die Rente nicht erhöhen zu wollen, weil dann auch höhere Abgaben fällig werden.
Mit freundlichen Grüßen |