(2015) Diskriminierung der Normalfälle gegenüber Begünstigten

Für alle Begünstigten, auch für die mit der Mindestlösung nach Kapitel 1, entsteht eine Rentenhöhe, die einer Berechnung mit mehr als 2,25% jeden Jahres zugrunde liegt. Damit sind die Begünstigten besser gestellt als die Normalfälle ohne Begünstigung mit nur 2,25% Anerkennung pro Beitragsjahr. Dies ist aus Gleichheitsgründen nicht zulässig.

Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung der Ungleichbehandlung und gleichzeitigen Erfüllung der Vorgaben des BGHs ist es, den jährlichen Berechnungssatz wieder auf 2,5% anzuheben, entsprechend einer Maximalrente nach 40 Beitragsjahren.

(2012) Inkrafttreten des Tarifvertrags vom 30.05.2011

(2013) Beanstandungen nach Tarifänderungen (mit Musterbriefen)