Bestandsrente, Anpassung 2002 bis 2010
Bestandsrenten
Wie bereits auf der Webseite Punkterente ab 2002 angedeutet, sind für alle Personen, die bereits vor dem 01.01.2002 Rentenansprüche erworben haben, Übergangsregelungen vereinbart worden. Dies gilt für alle, die bereits vor dem 01.01.2002 eine Rente bezogen haben (Bestandsrentner oder Altrentner), aber auch für diejenigen, die vor dem Stichpunkt bereits Umlagebeiträge gezahlt haben. Hierbei unterscheidet man zwischen rentennahen Berechtigten und rentenfernen Berechtigten. Für diese beiden werden die erworbenen Rechte durch sogenannte Startgutschriften berücksichtigt, die sich aus den Ansprüchen bis Ende 2001 ergeben. Nach diesem Zeitpunkt erwerben diese zusätzlich Rentenpunkte nach dem in der vorigen Webseite beschriebenen Verfahren.
Für bisherige Rentner wird die Versorgungsrente am 31.12.2001 festgestellt und als Besitzstandsrente weitergezahlt. Dynamisierung 1% jeden 1. Juli. Bisher gezahlte Ausgleichszulagen werden mit der Dynamisierung abgebaut. Die VBL-Rente ist dann von der gesetzlichen Rente unabhängig.
Leider hat die VBL mit der 40. Satzungsänderung vom 20.12.2001 die Anpassung nach §56 VBLS gestrichen. Dadurch fehlt die Anpassung für die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Laufe des Jahres 2001, und die festgestellte Versorgungsrente am 31.12.2001 ist um 2,2% niedriger, als sie eigentlich sein müßte.
Anpassung 2002 bis 2010