Bestandsrente, Anpassung 2002 bis 2010

Bestandsrenten

Wie bereits auf der Webseite Punkterente ab 2002 angedeutet, sind für alle Personen, die bereits vor dem 01.01.2002 Rentenansprüche erworben haben, Übergangsregelungen vereinbart worden. Dies gilt für alle, die bereits vor dem 01.01.2002 eine Rente bezogen haben (Bestandsrentner oder Altrentner), aber auch für diejenigen, die vor dem Stichpunkt bereits Umlagebeiträge gezahlt haben. Hierbei unterscheidet man zwischen rentennahen Berechtigten und rentenfernen Berechtigten. Für diese beiden werden die erworbenen Rechte durch sogenannte Startgutschriften berücksichtigt, die sich aus den Ansprüchen bis Ende 2001 ergeben. Nach diesem Zeitpunkt erwerben diese zusätzlich Rentenpunkte nach dem in der vorigen Webseite beschriebenen Verfahren.

Für bisherige Rentner wird die Versorgungsrente am 31.12.2001 festgestellt und als Besitzstandsrente weitergezahlt. Dynamisierung 1% jeden 1. Juli. Bisher gezahlte Ausgleichszulagen werden mit der Dynamisierung abgebaut. Die VBL-Rente ist dann von der gesetzlichen Rente unabhängig.

Leider hat die VBL mit der 40. Satzungsänderung vom 20.12.2001 die Anpassung nach §56 VBLS gestrichen. Dadurch fehlt die Anpassung für die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Laufe des Jahres 2001, und die festgestellte Versorgungsrente am 31.12.2001 ist um 2,2% niedriger, als sie eigentlich sein müßte.

Anpassung 2002 bis 2010

Bei der Umstellung von der VBL-Rente im öffentlichen Dienst von der Berechnung über die Gesamtversorgung zur Betriebsrente ab 01.01.2002 erlitten nicht nur die Neurentner ab diesem Datum erhebliche Verluste, sondern auch die Altrentner wurden geschädigt durch mangelhafte Anpassung. Während sich die Anpassung bis dahin an den Beamten-Pensionen orientierte und mangelhafte Anpassungen der gesetzlichen Rente mit ausglich, wurde nun die Anpassung der Betriebsrente unabhängig auf 1% jährlich festgelegt.

Die Tabelle zeigt die Anpassungen im betrachteten Zeitraum.

Tabelle: Anpassungen

Ab Gesetzliche Rente VBL Rente Pension Preis Index
01.01.20022,05%1,000
01.07.20022,16%1,00%
01.01.20031,010
01.04.20031,86%
01.07.20031,00%1,00%
01.01.20041,022
01.04.20040,46%
01.07.20041,00%
01.08.20040,46%
01.01.20051,037
01.07.20051,00%
01.01.20061,056
01.07.20061,00%
01.01.20071,073
01.07.20070,50%1,00%
01.01.20083,10%1,104
01.07.20081,10%1,00%
01.01.20092,70%1,114
01.07.20092,40%1,00%
01.01.20101,10%1,123
01.07.20101,00%
01.01.20111,147
2002 - 20117,35%9,37%12,3%14,7%

Man erkennt, dass die VBL-Rente zwar etwas mehr erhöht wurde als die gesetzliche Rente, aber jede der beiden Renten der Anpassung der Pensionen deutlich hinterher hinkten und keine der drei Anpassungen mit der Erhöhung der Verbraucherpreise Schritt halten konnte.

 

Bei Berücksichtigung des so genannten "Rentenwerts" beträgt die Anpassung der gesetzlichen Rente 7,45%, ein Wert, der für die folgenden Ermittlungen verwendet wird.

Die Frage ist nun, um wie viel die VBL-Rente erhöht werden muss, damit die Altrentner insgesamt eine den Beamten-Pensionen entsprechende Rente erhalten (Diskriminierungsverbot).

Um nicht für jeden Einzelfall ein unterschiedliches Ergebnis zu bekommen und um die Ergebnisse anschaulich darstellen zu können, wird die Erhöhung für die VBL-Rente direkt berechnet und nicht über das gesamtversorgungsfähige Entgelt. Der dadurch entstehende Fehler ist gering und entfällt bei Mindestversorgungsrenten ohnehin.

Der Haupteinfluss-Parameter ist der Anteil der VBL-Rente an der Summe der beiden einzelnen Renten. Dieser Anteil wird im folgenden Bild auf der horizontalen Achse aufgetragen. Die obere Kurve zeigt die zur Diskriminierungsvermeidung erforderliche Anpassung der VBL-Rente in%. Von dieser Kurve wird für die untere Kurve jeweils die bereits gewährte Anpassung abgezogen.

Anpassung der Altrenten 2002-2010 (in %)


Ant. der VBL-Rente an der Rentensumme

Man erkennt, dass die VBL-Rente zur Vermeidung einer Diskriminierung im in Frage kommenden Bereich (0,1 bis 0,4) zusätzlich um 10%-40% erhöht werden müsste.