Geschichtliches bis 2000

Seit vielen Jahren kennt die VBL-Rente nur eine Tendenz: nach unten. Es steht zu befürchten, daß die VBL alles daransetzen wird, um diese Tendenz aufrecht zu erhalten.

Die VBL-Rente war bis 1966 eine von anderen Renten unabhängige Rente, für die eingehende Beiträge in einem Deckungsstock zinsbringend angelegt wurden. Dies ist das Prinzip der Lebensversicherung.

Ab 1967 wurde die VBL-Rente als abhängige Zusatzrente zur gesetzlichen Rente gezahlt und der Deckungsstock auf wenige Jahre beschränkt. Durch die Umstellung erhöhte die VBL kurzfristig die Liquidität, die solide Deckung wurde jedoch durch eine Art "Schneeballsystem" ersetzt, das nur deshalb zulässig war, weil der Staat für die Zusatzrente garantierte und weil die VBL nicht der Versicherungsaufsicht unterworfen war. Die Beiträge von zunächst 6,9% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) wurden im Laufe der Zeit auf nur noch 4% (nur Arbeitgeber) reduziert, der Grund, warum die VBL inzwischen in ständiger Finanznot ist. Erst ab 1998 wurden die Beiträge deutlich erhöht.

Ab 1967 stockte die VBL-Rente die Sozialrente auf bis zu 75% des durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten 3 Jahre auf (Gesamtversorgung). Durch diese Regelung wurde eine Rentenhöhe erreicht, die der Pension vergleichbarer Beamter entsprach.

Mit steigenden Steuer- und Abgabensätzen wurde in der Folgezeit bei den Aktiven, den Beamten und den Pensionären zunehmend abkassiert, während die Rentner zunächst unbehelligt blieben. So entstand der Begriff einer angeblichen "Überversorgung" der Rentner des öffentlichen Dienstes.

1983 wurden die Rentner zur Zahlung des Arbeitnehmeranteils der Krankenkasse herangezogen und so die Netto-Renten zum ersten Mal angeknabbert.

Der große Einschnitt fand in den Jahren 1982 und 85 statt.

Ab 1992 wird die Höchstrente statt mit 35 erst mit 40 anrechnungsfähigen Jahren erreicht.

Die bisherigen Ausführungen beziehen sich auf den Rentenbeginn und auf die Folgejahre in gleicher Weise. In den Folgejahren erfolgen zusätzlich Anpassungen an die geänderten Lebensumstände. Die Erhöhungen der gesetzlichen Renten orientieren sich an den Gehaltserhöhungen. Bei der VBL werden die Erhöhungen an die Erhöhung der Beamtenpensionen gekoppelt, die gegenüber den Gehaltserhöhungen jedoch deutlich zurückblieben. Darüber hinaus wird der Pensions-Erhöhungsfaktor nicht auf die Gesamtversorgung angewandt, sondern auf das gesamtversorgungsfähige Entgelt. Die Gesamtversorgung steigt zu niedrig an. Erhöhungen der gesetzlichen Rente werden von der VBL sofort wieder abkassiert. Durch die steigenden Abzüge für Sozialversicherungen gelangt das Nettoeinkommen der Rentner in eine Schere, die im Laufe der Jahre zu einer erheblichen Verminderung des Lebensstandards führt. Viele Rentner beziehen nur noch die VBL-Mindestrente, nicht wenige haben nie mehr als die Mindestrente erhalten, die damals nicht angepasst wurde.