Näherung für gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rente wird auf der Grundlage des Jahres 2001 und somit in DM gerechnet.

Beispielrechnung für das Näherungsverfahren:

gvEntgelt = gesamtversorgungsfähiges Entgelt
BBG = Beitragsbemessungsgrenze

  Nr. 1 Nr. 2
Maßgebendes gvEntgelt jährlich 60.000,00 108.000,00
monatlich 5.000,00 9.000,00
Versicherungsjahre 45 45
Beitragsbemessungsgrenze 2001 jährlich 104.400,00 104.400,00
Verhältnis gvEntgelt/BBG 57,47% 100%
Steigerungssatz 1,09% 1,09%
Verminderungsfaktor (bei Bezügen über 70% der BBG 0,007 je %-Satz) --- 0,21%
verbleibt Steigerungssatz 1,09% 0,88%
Korrekturfaktor 0,9086 0,9086
Zugangsfaktor 1 1
Ges. Rente nach Näherungsverfahren 2.228,34 3.130,31

Nr. 1: (45 × 1,09% × 0,9086 × 5.000,00 DM = 2.228,34)

Nr. 2: (45 × 0,88% × 0,9086 × 8.700,00 DM = 3.130,31)

Im Beispiel Nr. 2 liegt das gvEntgelt über der BBG von 104.400 jährlich = 8.700,00 DM monatlich, der Steigerungssatz von 1,09 wird um 30 (Diff. von 70 zu 100%) × 0,007 = 0,21%-Punkte auf 0,88% gekürzt.

Es werden generell 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung unterstellt.

Der Korrekturfaktor und der Zugangsfaktor sind feste Größen.

Kommentar: Ein toller Trick der VBL! Es wird das für Versicherte ungünstige Näherungsverfahren angewandt, das ursprünglich für die Berechnung von betrieblichen Pensionsrückstellungen entwickelt wurde. Diese Berechnung führt zu überhöhten fiktiven Renten. Daran bestand für diesen Zweck ein Interesse, denn die Rückstellungen sind für die Unternehmen steuerfrei. Hohe gesetzliche Renten haben aber im Gesamtversorgungssystem entsprechend niedrigere VBL-Renten zur Folge und führen so zu niedrigen Startgutschriften per 31.12.2001. Schlecht für die Versicherten, gut für die Versorgungskassen!