(2014) Was will der VSZ?

Der Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente e. V. (VSZ) schafft als Gemeinschaft die Möglichkeit, die Benachteiligungen seiner Mitglieder bei der Zusatzversorgung zu beseitigen oder wenigstens zu mindern. Der Zweck des VSZ ist in der Satzung definiert:

Der VSZ ist eine Gruppe von Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder waren oder deren Arbeitgeber seine Beschäftigten bei der VBL und dergleichen versichert hat. Für diesen Personenkreis wird zur üblichen gesetzlichen Rente eine Zusatzversorgung gewährt.

Der VSZ erfüllt seine Aufgaben durch Beratung seiner Mitglieder, durch Prozesshilfe, durch Führung von Musterprozessen und durch Öffentlichkeitsarbeit.

Seine Erfolgsaussichten steigen mit der Mitgliederzahl.

Darum werden auch Sie Mitglied.

Weitere Motivation des VSZ

Die Arbeitgeber haben meistens schon bei der Mitarbeiterwerbung, mindestens aber bei der Einstellung, auf die VBL-Rente als besondere Attraktion für seine Beschäftigten erwähnt. Die Beschäftigten durften sich daraufhin als ausreichend altersversichert betrachten und dies als ein wesentliches Argument ansehen, den Arbeitsplatz zu anzunehmen, ihn später zu behalten und sich nicht anderweitig zu bewerben. Sie haben dabei meistens eine geringere Vergütung, als sie in der freien Wirtschaft gewährt wird, in Kauf genommen.

Wurde in der Frühzeit der VBL in der Tat eine Zusatzversorgung gezahlt, die der Versorgung der Ruhestandsbeamten in etwa entsprach, so wurden die Gewährungsrichtlinien im Laufe der Jahre ständig geändert mit dem Ergebnis, dass die Versorgung der Beschäftigten geringer wurde. Dies gilt sowohl für die Versorgungshöhe des Beschäftigten bei Eintritt in den Ruhestand als auch für die Versorgungsleistungen mit fortschreitenden Versorgungsjahren. Für besondere Gruppen von Beschäftigten (z. B. Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit wechselndem Arbeitsplatz oder wechselndem Familienstand) ist die Versorgungshöhe oftmals besonders niedrig.

Der Einzelne hat selten die Möglichkeit, sich gegen eine zu geringe Versorgung zu wehren, sei es aus Zeitgründen, aus Gründen mangelnder Einarbeitungsmöglichkeit in die komplizierte Materie oder auch aus finanziellen Gründen. Viele Rentner sind geradezu apathisch, wenn es gilt, sich gegen Benachteiligungen bei der Versorgung zu wehren.

Siehe auch die folgenden Links 1.6 (Serviceleistungen), 1.7 (Prozesskostenhilfe) und 1.4 (Aufnahmeantrag)