Thema: Ruhen nach § 41 VBL

02.05.2018 20:01 Uhr
Tina
... hat 1 Beiträge verfasst.
Hallöle:)
Ich habe nach dem Bezug einer EM Teilrente rückwirkend zum 01.08.2017 die EM Vollrente bewilligt bekommen.
Ich habe schon mitbekommen, aufgrund der Recherche im Internet, dass die VBL bei Krankengeldbezug was weniger als die mtl. Rente ißt, ein Ruhen nach §41 VBL rechtmäßig durchzusetzten....

Sie setzen aber ein Bruttokrankengeld einer Nettorente gegenüber?!!

Ist das den rechtens? Ich habe doch gar nicht die Höhe des Bruttokg bezogen...  dann müßten sie es doch mit der Bruttorente vergleichen..

Rückruf erfolgt am Freitag den 04.05.18 von der VBL zwischen 10-12 Uhr ,am 27.04.18rief ich dort an!!!

Vielleicht kann mir da jemand helfen?

Grüße aus Berlin
Tina