Thema: Kürzung der VbL

18.02.2017 23:51 Uhr
Angela
... hat 1 Beiträge verfasst.
Hallo,

ich suche schon lange in verschiedenen Foren und bin leider nicht fündig geworden.
Deshalb nun hier meine Frage.
Wird die VBL Rente bei Vereinbarung eines Auflösungsvertrags gekürzt?

Konkreter Fall.

Ich habe zum 01.05.2017 Rentenantrag für schwerbehinderte Menschen bei der Dt. Rentenversicherung Bund gestellt.
Die dafür erforderlichen Kriterien sind alle erfüllt.
Nachdem ich meinem Arbeitgeber das entsprechende Formblatt der Rentenversicherung, mit der Bitte der Bearbeitung übersandt habe, meldete sich dieser bei mir und teilte mir mit, dass "Diie Rente für schwerbehinderte Menschen" keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Folge hat.
Dieses bleibt bis zur Erreichung der Regelsaltersrente bestehen.
Beendet kann dieses entweder durch Kündigung oder durch Abschluß eines Auflösungsvertrages werden.
Meine konkrete Frage dazu:
Wird mir die erworbene VBL-Rente gekürzt, wenn ich diesen Auflösungsvertrag unterschreibe? Dieser Vertrag würde eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 30.04.2017 haben und ich werde die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.05.2017 beziehen.
Mir ist aus früherer Zeit bekannt, dass genau dann die VBL-Rente gekürzt wird, wenn man einen Auflösungsvertrag oder dergleichen abschließt.
Oder ist das nicht mehr so.
Für fundierte Auskünfte wäre ich äußerst dankar