Thema: BGH vom 09.03.2016 -- Wie geht es jetzt weiter --

14.04.2016 15:03 Uhr
willifix
... hat 5 Beiträge verfasst.
Hallo,

zuerst einmal möchte ich großen Dank an die Herren Fischer / Siepe aussprechen. Sie setzen sich unermüdlich für die VBL-Renten ein. Natürlich gilt der Dank auch allen weiteren Beteiligten wie VSZ, RAe etc. (ich hoffe ich habe niemand vergessen).

Wie geht es jetzt weiter ?

Sind noch andere VBL-Klageverfahren im Feuer ? Ich höre immer wieder das evtl. noch Entscheidungen über

a.) die Zulässigkeit des Näherungsverfahren bei der Berechnung der späteren gesetzl. DR-Rente bei den Startgutschriftsberechnungen

b.) das die Startgutschrift nicht dynamisch angeglichen wird

Wenn das den Tatsachen entsprechen sollte, wird ja die VBL erst abwarten wollen bis hier höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen. Das dürfte nicht abwägig sein denn die Familiengerichte stöhnen mächtig über Mehraufwendungen bei den Berechnungen des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen.

Ich habe die Befürchtung, dass es wieder Jahre dauert bis hier ein (endgültiges) Verhandlungsergebnis vorliegt. Gewerkschaften und Bundesregierung haben ja jetzt die Rentenproblematik erkannt aber bis sich hier etwas tut ..........

Wer kann hier etwas zu sagen? Kann man hier die Tarifvertragsparteien auffordern etwas mehr Tempo aufzunehmen. Bei der jetzigen Tarifrunde 2016, wo ja bestimmt neben Gehaltstabellen auch über das BGH-Urteil diskutiert wird, hat man sicherlich keine Absichten in dieser Verhandlungsrunde schnell eine Lösung mit der VBL / Arbeitgebern zu finden.

willifix





18.04.2016 07:13 Uhr
Momo
... hat 9 Beiträge verfasst.
Es bringt wahrscheinlich gar nichts, zum jetzigen Zeitpunkt zu überlegen, wann was wie kommen könnte.

Inwiefern die Tarifparteien begriffen haben (oder sie es begreifen wollen), dass neben den vom BGH angemahnten Kritikpunkten auch weiterer Verbesserungsbedarf für die rentenferen Versicherten besteht, steht wirklich in den Sternen. Bisher haben die Tarifparteien immer nur den Minimalforderungen genügt.

Auch wird es m.E. keine weiteren BGH - Urteile bzgl. der rentenfernen Startgutschriften geben, die NICHT auf den BGH - Urteilen vom 09.03.2016 basieren.

Die RZVK des Saarlandes schreibt zum weiteren Vorgehen kurz und knapp:
"Der BGH hat nunmehr am 9. März 2016 in zwei Revisionsverfahren (IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) auch die Regelungen bezüglich der Vergleichsberechnung  für unwirksam erklärt.

Aufgrund der Tarifautonomie ist es zunächst Aufgabe der Tarifvertragsparteien, sich auf eine verfassungskonforme Neuregelung zur Ermittlung der rentenfernen Startgutschriften zu verständigen. Sobald diese vorliegt, wird die ZVK die rentenfernen Startgutschriften aller Versicherten automatisch neu feststellen.
Es bedarf somit keiner zusätzlichen Initiative der Versicherten und Rentner."


Momo
18.04.2016 09:46 Uhr
willifix
... hat 5 Beiträge verfasst.
Danke Momo !

willifix