Thema: OLG 18.02.2014
willifix
... hat 5 Beiträge verfasst.
Eine gute Entscheidung. Aber wie soll das jetzt weitergehen? Nach meiner Auffassung wird der BGH evtl. die Revision nicht zur Entscheidung annehmen, und nach etlichen Monaten (evtl. 1 Jahr) wird das Urteil des OLG vom 18.02.2014 für rechtskräftig erklärt. Wenn erneut der BGH entscheiden sollte dauert es noch länger. Dann erst wird in den weiteren Monaten (man hat ja genug Zeit) kommen die Tarifvertragsparteien zusammen, werden sich wieder "fetzen" und...... evtl. werden die Tarifvertragsparteien noch von weiteren anstehenden Entscheidungen in den (noch unteren) unteren Gerichtsebenen gebremst..... dann wird hier wieder abgewartet bis auch hier die Entscheidungen (höchstrichterlich) rechtskräftig sind...... ........
Eine endlose Geschichte droht hier............Der lachende Dritte wird die VBL sein.
Eine evtl. 3. Revisionsberechnung der Startgutschriften der Rentenfernen wird vom OLG als nicht mehr zumutbar bezeichnet. Also sollte die 2. Revisionsberechnung endgültig sein. Da aber noch mehrere Verfahren anhängig sind z.B. was die lfd. Verzinsung der Startgutschriften bis zum Rentenfall betrifft (ein schwerer Sündenfall im Rentenrecht), wird hier die erneute (2.) Neuberechnung der Startgutschriften wahrscheinlich um viele weitere Jahre verzögert. Von den Tarifvertragsparteien erwarte ich hier nichts mehr. Der VBL & Co kann es nur recht sein. Denn wenn erst einmal ein Grabstein eines VBL-Rentners erstellt ist, freut sich die VBL. Die Erben hätten evtl. Ansprüche aber die VBL & Co werden diese Erben nicht kennen. Viele Erben werden auch evtl. Ansprüche nicht bekannt sein.
Es ist sehr bedauerlich, dass in Deutschland so etwas möglich ist und auf den Rücken der Betroffenen ausgetragen wird.
Frohes und Gesundes 2015
willifix