Thema: Revision OLG Karlsruhe
19.12.2014 22:53 Uhr
Frilo
... hat 4 Beiträge verfasst.
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OLG Karlsruhe erklärt die Startgutschriften für rechtswidrig
Verfasst von Valentin Heckert am Fr, 19.12.2014 - 16:30
Kategorien:
Newsletter der IG Zusatzversorgung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren in mehreren am 18.12.2014 ergangenen Urteile die von der Überprüfungsbescheide der VBL zur Startgutschrift für rechtswidrig erkannt.
Das Gericht hat ausgeführt, dass die von den Zusatzversorgungskassen vorgenommenen Vergleichsberechnungen die Vorgaben des Bundesgerichtshofs auf Herstellung einer verfassungskonformen Regelung nicht erfüllen.
Damit hat erstmals ein Berufungsgericht die Neuregelungen der Zusatzversorgungskassen zur Startgutschrift überprüft und diese erneut für verfassungswidrig qualifiziert.
In gleicher Weise hatten bereits die beiden für versicherungsrechtliche Rechtsstreitigkeiten zuständigen Zivilkammern des Landgerichts Berlin entschieden.
Wir erachten die Entscheidungen der Versicherungskammer des Oberlandesgerichts Karlsruhe von erheblicher Bedeutung, da sie sich zu den Satzungsregelungen der größten Zusatzversorgungs-kasse, der Versorgunganstalt des Bundes und der Länder, ausspricht.
Die neuen Regelungen der anderen Zusatzversorgungskassen sind im zentralen Bereich inhaltsgleich, da sämtliche neuen Satzungsregelungen der Zusatzversorgungskassen auf der gleichen Vereinbarung der Tarifvertragsparteien beruhen, die als rechtswidrig- verfassungswidrig- erkannt wurde.
Verfasst von Valentin Heckert am Fr, 19.12.2014 - 16:30
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Newsletter der IG Zusatzversorgung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in den von unserer Rechtsanwaltssozietät geführten Pilotverfahren in mehreren am 18.12.2014 ergangenen Urteile die von der Überprüfungsbescheide der VBL zur Startgutschrift für rechtswidrig erkannt.
Das Gericht hat ausgeführt, dass die von den Zusatzversorgungskassen vorgenommenen Vergleichsberechnungen die Vorgaben des Bundesgerichtshofs auf Herstellung einer verfassungskonformen Regelung nicht erfüllen.
Damit hat erstmals ein Berufungsgericht die Neuregelungen der Zusatzversorgungskassen zur Startgutschrift überprüft und diese erneut für verfassungswidrig qualifiziert.
In gleicher Weise hatten bereits die beiden für versicherungsrechtliche Rechtsstreitigkeiten zuständigen Zivilkammern des Landgerichts Berlin entschieden.
Wir erachten die Entscheidungen der Versicherungskammer des Oberlandesgerichts Karlsruhe von erheblicher Bedeutung, da sie sich zu den Satzungsregelungen der größten Zusatzversorgungs-kasse, der Versorgunganstalt des Bundes und der Länder, ausspricht.
Die neuen Regelungen der anderen Zusatzversorgungskassen sind im zentralen Bereich inhaltsgleich, da sämtliche neuen Satzungsregelungen der Zusatzversorgungskassen auf der gleichen Vereinbarung der Tarifvertragsparteien beruhen, die als rechtswidrig- verfassungswidrig- erkannt wurde.