(2013) Beanstandungen der Startgutschrift für
Rentenferne nach der Zuschlagsregelung vom 30.05.2011

Bei der Umstellung der VBL-Rente auf eine Betriebsrente am 01.01.2002 wurde bekanntlich für künftige Rentner eine Startgutschrift eingeführt, die die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rentenansprüche in das neue System überführen soll.

Die vorgesehene Überführung erfolgte besonders bei den rentenfernen Jahrgängen (ab Geburtsjahr 1947) sehr unvollkommen, so dass der Bundesgerichtshof am 14.11.2007 die Gültigkeit der Startgutschrift verneinte. Als Grund gab er an, dass für Personen mit langer Ausbildungszeit und in ähnlichen Fällen die Maximalrente nicht erreichbar war. Trotz des nur sehr speziellen Grundes galt jedoch die gesamte Startgutschrift als unverbindlich.

Die Tarifpartner einigten sich daher am 30.05.2011 auf eine Nachbesserung der Berechnung. Hierdurch wurden für die VBL umfangreiche Neuberechnungen erforderlich. Die Ergebnisse wurden in den letzten Monaten den aktiven Beschäftigten und den betroffenen Rentnern in Form von Versicherungsnachweisen und von Zuschlagsberechnungen mitgeteilt.

Weil diese Dokumente jedoch in keiner Weise den Beanstandungen des Bundesgerichtshofs entsprachen, empfiehlt sich für die Betroffenen die Einlegung einer Beanstandung, um ihre Rechte zu wahren.

Im Folgenden sind drei Musterbriefe für 3 verschiedene Fallgruppen beigefügt. Um das Formular zu erhalten, klicken Sie bitte auf den fett dargestellten Teil der betreffenden Fallgruppe.

Bitte beachten Sie auch die beiden Fußnoten.