Endlich mehr Rente

Neues zu einem wegweisenden Härtefall - Urteil

Friedmar Fischer, zahlreichen von unseren Nutzern als Autor der Homepage https:// www.startgutschriften-arge.de bekannt, gibt Millionen Rentnern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst Mut. Viele Jahre kämpfte er für eine höhere Rente in einem besonderen Härtefall. Und bekam nun recht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe beendete einen jahrelangen Streit mit einem Grundsatz-Urteil.

(Wir berichteten bereits, siehe Menü „Rückblick“ auf dieser HP.)

Sein Beispiel zeigt, die VBL-Zusatzrente wird, trotz vieler Urteile, nach wie vor falsch berechnet.

Petition des VSZ e. V. - in Kooperation mit der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer in NRW e. V (SchaLL.NRW e. V.) : An alle Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigten (Noch-Aktiven) des Öffentlichen Dienstes !

Hintergrund:

Seit 2004 müssen Rentnerinnen und Rentner die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von ca. 18% auf die Zusatzversorgungs- bzw. Betriebsrente entrichten – bekannt als „Doppelverbeitragung". Dieses stellt eine rechtsmissbräuchliche Doppelbelastung der Rentnerinnen und Rentner mit KV-Beiträgen dar.

Bitte unterstützen Sie das Petitionsbegehren des VSZ e. V. und von SchaLL.NRW zur Krankenkassenversicherung-Doppelverbeitragung, indem Sie das Petitionsmuster individualisiert anpassen, mit Ihren Daten versehen, und mit Ihrer Unterschrift an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schicken. Gern können Sie es auch weiteren Betroffenen des Öffentlichen Dienstes zur Verfügung stellen.

Petitionsmuster

Petition Endfassung

Die VBL - Rente – eine kleine Nachlese

Das Gesamtversorgungssystem bis Ende 2001

  • Der Sinn und Zweck des damaligen endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystems war die Absicherung eines bestimmten Versorgungsniveaus im Alter durch die VBL.

  • Die Höhe der VBL- Rente war eine endgehaltsbezogene Gesamtversorgung:

Maximal 91,75 % des letzten Nettogehalts bei 40 Beschäftigungsjahren und Vollzeittätigkeit,

Maßgebend war das letzte Nettogehalt (berechnet aus den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn),

Für die Höhe der VBL-Rente kam es auch auf die Steuerklasse an:

Verheiratete mit Steuerklasse III erhielten eine höhere Versorgungsrente als Alleinstehende mit Steuerklasse I.

Nur ein Beispiel

Beispiel zur Stichtagsproblematik (LG Karlsruhe – 6 O 418/13):

Geklagt hatte ein am 07.01.1947 geborener AN, der am 01.01.1973 mit knapp 26 Jahren in den öffentlichen Dienst eintrat und am 01.03.2012 mit 65 Jahren und 1 Monat in Rente ging. Er war am 31.12.2001 verwitwet (Steuerklasse I) und erhält eine VBL-Zusatzrente von 570,72 €.