Der Berliner VSZ hatte seine Mitglieder und alle von der Umstellung des Gesamtversorgungssystems der VBL und ZVK Betroffenen des öffentlichen Dienstes, alle Interessierten, Freunde und Bekannte zu einer Informationsveranstaltung in die alte Feuerwache in Berlin Mitte eingeladen.
Und zahlreiche Interessierte waren erschienen, haben sehr rege diskutiert und auch spontan Beitrittsanträge für den VSZ beantragt. Dennoch hätten es vor allem wegen der Bedeutung für jeden betroffenen künftigen Rentner mehr sein müssen, schätzt der Berliner Vorstand ein.
Rechtsanwältin Hansen und Rechtsanwalt Mathies, Vorsitzender des VSZ e. V. aus Göttingen gaben kompetent Auskunft zu den neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Zusatzversorgungsrechtes, insbesondere über die seit Mitte 2018 neu berechneten VBL-Startgutschriften.
Besonders betroffen sind hier die so genannten „Rentenfernen“ – also die Geburtsjahrgänge 1947 und jünger.
Nach der Neuregelung der Tarifvertragsparteien vom 08. Juni 2017 zur VBL- Rente werden die Startgutschriften für rentenferne Versicherte von der VBL neu berechnet. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Neuregelung erneut wegen eines Gleichheitsverstoßes für „Früheinsteiger“ rechtswidrig ist und nur wenigen Versicherten eine geringe Nachbesserung bringt.
Alleinstehende rentenferne Versicherte bleiben benachteiligt, ebenso wie Frauen, Schwerbehinderte u.a. Darüber hinaus fehlt eine Dynamisierung der Anwartschaft vom 31.12.2001 - Startgutschrift der VBL - bis zum jeweiligen Rentenbeginn und es fehlt der Schutz der Höhe nach durch die Mindest-versorgungsrente nach altem Recht.
Weitere Informationenunter: www.hansen-riebe.de, https://www.ra-mathies.info/ und www.startgutschriften-arge.de