Auf dem Berliner Müggelsee

 
 

Berliner Brief

Im Juni 2017 haben die Berliner VSZ'ler einen Brief an Bundesministerien, Staatskanzleien, Parteien, Gewerkschaften, Redaktionen und andere versendet um auf die Probleme mit der VBL-Rente aufmerksam zu machen.

Arm, Ärmer, Rentner ...

... eine unendliche Geschichte der Zusatzrentenversorgung

Ein Verharren der Armutsquote in Deutschland auf hohem Niveau beklagte der Paritätische Gesamtverband auf seinem ersten Armutskongress Anfang Juli 2016 in Berlin. Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter ab 65 Jahre ist laut Statischem Bundesamt auf 536.000 Menschen, das sind über die Hälfte (51,6 Prozent) von insgesamt 1038000 Beziehern von Grundsicherung, gestiegen. Davon sind 60,1 Prozent Frauen. Zu den Hauptrisikogruppen zählen damit Rentnerinnen und Rentner. Innerhalb eines Jahres ist die Zahl der alten Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, um 4,7 Prozent gestiegen und hat sich damit seit Einführung der Altersgrundsicherung im Jahr 2003 mehr als verdoppelt. Und das in vielen Fällen trotz Zusatzrente.

Im Fall der VBL-Zusatzrente hat die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL - ab 1. Januar 2002 die endgehaltsbezogene Gesamtversorgung und eine Mindestversorgung der Tarifbeschäftigten auf ein Punktemodell mit einer ungerechten und unzulänglichen Startgutschrift umgestellt. Damit schmolzen die betrieblichen Zusatzrenten der Arbeitnehmer um bis zu 50 Prozent während die Arbeitgeber mit Einsparungen bis in Milliardenhöhe rechnen konnten und noch können. Die VBL hat ihr Versorgungsversprechen für das Alter damit gebrochen. Seitdem beschäftigt das neue System reihenweise die Gerichte.

Selbst ver.di hat jüngst die betriebliche Zusatzrentenversorgung für unverzichtbar erklärt. Hatte gerade ver.di aber seinerzeit in den Tarifverhandlungen der Umstellung durch die VBL von der Gesamtversorgung auf das Punktesystem zugestimmt.

Der Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente - VSZ e. V. - hat seit Jahren Forderungen aufgestellt, die mit der Punkterente vereinbar sind und die für eine große Anzahl von Rentnern Verbesserungen bringen. Der VSZ unterstützt die massenhaft Betroffenen beim Kampf um ihre Rechte vor den Gerichten bei folgenden Forderungen:

- Ermittlung der Startgutschrift auf der Höhe der gesetzlichen Rente vom 31. 12. 2001

- Anrechnung von bis maximal 2,5 Prozent anstelle von 2,25 Prozent pro Beitragsjahr anstelle einer von der VBL errechneten fiktiven Rente, die zur willkürlichen und ungerechtfertigten Kürzung führt.

(Inzwischen haben sich die Tarifparteien auf eine Neuberechnung der Startgutschriften geeinigt, lösen alle anderen Probleme aber nicht und schaffen nach Expertenmeinungen neue Ungerechtigkeiten.)

- Dynamisierung der Startgutschrift und VBL- Rente gemäß der Einkommensentwicklung der Beamtengehälter und Pensionen im Öffentlichen Dienst, um die fortlaufende Entwertung aufzuhalten

- Beibehaltung einer Mindestversorgung zur Absicherung im Alter

- Abschaffung der doppelten Verbeitragung für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von der VBL-Rente, weil mit den jahrelangen Beiträgen zur VBL bereits Sozialabgaben gezahlt wurden

 

Eine Geschichte ohne Ende

Und jetzt zahlt die VBL die so genannten Sanierungsgelder in Milliardenhöhe an die Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst zurück, weil diese für die Jahre 2012 bis 2013 und möglicherweise sogar für 2008 bis 2012 - von der VBL-Kasse rechtswidrig eingezogen - nicht mehr benötigt werden. Diese Gelder hatten Arbeitgeber nach VBL-Vorgaben eingezahlt. Nun stellte die VBL fest, dass Versichertenbestand und Kassenvermögen sich günstiger entwickelt haben. Bekannt gemacht und ausgezahlt wird aber erst, nachdem in den Tarifverhandlungen 2015 die Beiträge für die Mitglieder erhöht wurden. Ein neuer Skandal bei der VBL-Zusatzrente.

Schon 2007 erklärte der Bundesgerichtshof, BGH, die Regeln zur Berechnung der Betriebsrenten im öffentlichen Dienst für teilweise rechtswidrig. Im März 2016 musste der BGH sich mit einer in vier Jahren (!) von den Tarifparteien erarbeiteten Neufassung auseinandersetzen – und kam erneut zu dem gleichen Ergebnis. Die Neufassung fiel beim BGH wieder durch. Auch über 14 Jahre nach der grundlegenden Reform der Zusatzversorgung sind die Startgutschriften für Versicherte und Zusatzrentner teilweise weiterhin unverbindlich. Die Zusatzrente der Angestellten im öffentlichen Dienst entwickelt sich zur unendlichen Geschichte.

Sofern nicht umgehend, auch in der betrieblichen Zusatzversorgung für Rentnerinnen und Rentner, politisch gegengesteuert wird, reicht die gesetzliche Rente auch mit Zusatzrente nicht mehr zum Leben.

Wir fordern von Politik und Gewerkschaften:

Ein unabhängiges Gremium muss die VBL-Finanzen kontrollieren,

das Betriebsrentensystem der VBL für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst muss reformiert werden

und Tarifverhandlungen zur VBL- Zusatzversorgung sind öffentlich zu führen.

Es gilt, die unendliche Geschichte der VBL-Rente zu beenden - möglichst ohne ein BGH-Urteil in erneut vier Jahren!

VSZ e. V. Gruppe Berlin

 


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