Auf dem Berliner Müggelsee

 
 

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Freibetrag höchst unbefriedigend

Zum Sündenfall der so genannten Doppelverbeitragung und was ein neues Gesetz daraus gemacht hat

Mitglied D… des VSZ in Bayern schreibt uns aktuell zum Thema Freibetrag:

„Nachdem lange Zeit von einer Befreiung der Betriebsrenten des doppelten Beitrages die Rede war, kann ich die jetzt beschlossene Regelung als höchst unbefriedigend bezeichnen.“ Und weiter:

„Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass eine sofortige Umsetzung offenbar sehr schwierig ist, so dass die Betriebsrentner wohl noch lange nicht mit entsprechenden finanziellen Vorteilen rechnen können.

Allenfalls ist mit einer Rückerstattung der ab 1.1.20 niedrigeren Beitragsteile ab 2021 zu rechnen.“

Mythen, Medien, Mutationen

Jeder blamiert sich so gut er kann / ver.di und GEW haben auf einen offenen Brief geschrieben
Rechtsanwalt Bernhard Mathies, Vorsitzender des VSZ, antwortet ausführlich:

Fakt ist: Seit 2002 ist der Erhöhungssatz für VBL/ZVK-Renten auf ein Prozent tariflich festgeschrieben.
Man wolle die „Umverteilung“ der Mittel in einem „versicherungsmathematischen System“ zu den „langlebenden“ Höherverdienenden verhindern, so ver.di und Gewerkschaft (GEW) im Brief vom 01. März 2019. (Der Brief liegt der Redaktion im Wortlaut vor.) Diese Argumentation entlarvt schon mal die Absicht der Gewerkschaft sich nicht um Alle gleichermaßen zu kümmern.
Irrtümer und Mythen werden gestreut: „In einem versicherungsmathematisch kalkuliertem System …“ also in einem auf Zinsen und Kapital aufgebautem System d. R. - „würde eine höhere Dynamisierung dazu führen, dass die Renten zu Beginn der Rentenlaufzeit niedriger und zum Ende der Laufzeit höher ausfallen würden als derzeit“.

Einladung zur Berliner Mitgliederversammlung

Zeit: Mittwoch, den 13. November 2019 17 Uhr

Ort: Alte Feuerwache e.V.

Axel-Springer-Straße 40-41, 10969 Berlin

Raum 4

Infoveranstaltung: Neue Startgutschrift für die VBL- Rente

Rechtsanwalt Mathies und Rechtsanwältin Hansen vom VSZ informieren

am Montag,11. Februar 2019 um 17.30 Uhr
Alte Feuerwache, Axel-Springer-Str. 40-41, 10969 Berlin, Veranstaltungssaal

Nach der Neuregelung der Tarifvertragsparteien vom 08. Juni 2017 zur VBL- Rente werden die Startgutschriften für rentenferne Versicherte – Geburtsjahrgang 1947 und jünger – von der VBL neu berechnet. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Neuregelung erneut wegen eines Gleichheitsverstoßes für „Früheinsteiger“ rechtswidrig ist und nur wenigen Versicherten eine geringe Nachbesserung bringt. Alleinstehende rentenferne Versicherte bleiben benachteiligt, ebenso wie Frauen, Schwerbehinderte usw. Darüber hinaus fehlt eine Dynamisierung der Anwartschaft vom 31.12.2001 (Startgutschrift der VBL) bis zum jeweiligen Rentenbeginn und es fehlt der Schutz der Höhe nach durch die Mindest-versorgungsrente nach altem Recht.

Die Einspruchsfrist beträgt – je nach Erhalt der persönlichen Mitteilung einer Neuberechnung der Startgutschrift durch die VBL – nur sechs Monate!

Ein Schreiben als Muster finden Sie auf der Startseite.

Einladung für die Berliner Infoveranstaltung

Einladung für die Berliner Infoveranstaltung

Informationsveranstaltung des VSZ. e.V. in Berlin

Rechtsanwälte des VSZ e. V. informieren zu den neuen Startgutschriften der VBL

Ort: Alte Feuerwache in Berlin, Veranstaltungsaal
Zeit: Montag, 11. Februar 2019 um 17.30 Uhr
Adresse: Alte Feuerwache e.V.
Axel-Springer-Straße 40-41
10969 Berlin

Infoveranstaltung: Neue Startgutschrift für die VBL- Rente

Was will der VSZ?

Der Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente e. V. (VSZ) schafft als Gemeinschaft die Möglichkeit, die Benachteiligungen seiner Mitglieder bei der Zusatzversorgung zu beseitigen oder wenigstens zu mindern:

  • Wahrnehmung der Interessen von Mitgliedern gegenüber Arbeitgebern, Satzungsgebern und der Öffentlichkeit,

  • Hilfe bei der Überprüfung der Rechte von Mitgliedern durch Beratung und Prozessvertretung,

  • Kooperation mit Interessenvertretungen, die ähnliche Zielsetzungen haben.

Die Mitglieder des VSZ sind Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder waren und deren Arbeitgeber die Beschäftigten bei der VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - oder dergleichen versichert hat. Für diese Beschäftigten wird zur gesetzlichen Rente sowie entsprechend der Beitragszahlung eine Zusatzversorgung gewährt.

Aufruf des VSZ e.V. – Beanstandung zur Neuberechnung der VBL-Startgutschrift

Unbedingt Ausschlussfrist beachten!

Alle VBL-Versicherten sollten gegen die Neuberechnung der Startgutschrift  2018 durch die VBL eine außergerichtliche "Beanstandung" einlegen. Die VBL versucht über eine Ausschlussfrist von nur 6 Monaten weitere  Nachforderungen nach Verrentung zu verhindern, wenn der Missstand spätestens offenkundig wird.

Bitte verwenden Sie das folgende Muster-Beanstandungsschreiben

So erreichen Sie uns

Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente VSZ e. V.
- Geschäftsstelle Göttingen RA Mathies -
Keplerstr. 5
37085 Göttingen
Tel. 0551/37060007

Sprechstunde: 
Unter dieser Telefonnummer ist Herr Rechtsanwalt Bernhard Mathies für die Mitglieder des VSZ e. V.
in der Regel dienstags zwischen elf und 12 Uhr erreichbar.

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