Rechtsanwalt Mathies und Rechtsanwältin Hansen vom VSZ informieren
am Montag,11. Februar 2019 um 17.30 Uhr
Alte Feuerwache, Axel-Springer-Str. 40-41, 10969 Berlin, Veranstaltungssaal
Nach der Neuregelung der Tarifvertragsparteien vom 08. Juni 2017 zur VBL- Rente werden die Startgutschriften für rentenferne Versicherte – Geburtsjahrgang 1947 und jünger – von der VBL neu berechnet. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Neuregelung erneut wegen eines Gleichheitsverstoßes für „Früheinsteiger“ rechtswidrig ist und nur wenigen Versicherten eine geringe Nachbesserung bringt. Alleinstehende rentenferne Versicherte bleiben benachteiligt, ebenso wie Frauen, Schwerbehinderte usw. Darüber hinaus fehlt eine Dynamisierung der Anwartschaft vom 31.12.2001 (Startgutschrift der VBL) bis zum jeweiligen Rentenbeginn und es fehlt der Schutz der Höhe nach durch die Mindest-versorgungsrente nach altem Recht.
Die Einspruchsfrist beträgt – je nach Erhalt der persönlichen Mitteilung einer Neuberechnung der Startgutschrift durch die VBL – nur sechs Monate!
Ein Schreiben als Muster finden Sie auf der Startseite.
Anfahrtskizze