Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine erste Verfassungsbeschwerde nach der Neuordnung des Öffentlichen Dienstes im Mai 2011 nicht zur Entscheidung angenommen.
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur 1. (obsoleten) Neuordnung
Urteil BVerfG 1 BvR 1884/17 vom 09.05.18 (veröffentlicht am 18./19.06.2018)