Zusatzversorgung 2018

Kritische Blicke zurück und nach vorn

Die rentenfernen Startgutschriftbescheide, die die Einigung der Tarifparteien vom 06. Juni 2017 umsetzen und dem BGH Urteil IV ZR 9/15 vom 09.03.2016 Rechnung tragen, sind noch nicht von den Zusatzversorgungskassen verschickt.

Da bleibt Zeit, mit oder ohne Zorn zurückzublicken, oder aber distanziert und zielorientiert nach vorne zu schauen. Manche schärfen Ihren Blick für Details der mehrfach "verunglückten" Neuordnung der Zusatzversorgung für rentenferne Versicherte. Andere versuchen sich mit der Analyse der wirklich verursachenden Gründe für die Fehlleistungen des Gesetzgebers und der Tarifparteien bei der Neuordnung.

Der Fokus auf vermeintliche Notwendigkeiten zur Kostenersparnis bei der Zusatzversorgung hat den Akteuren wider besseres Wissen im Parlament und in den Funktionärskreisen der Tarifparteien den dabei unbedingt notwendigen Blick auf schlüssige fachliche Systematik und den Blick auf elementare juristische Notwendigkeiten völlig verstellt.

Quelle: www.startgutschriften-arge.de