Endlich kommt der Freibetrag

„Die VBL hat mittlerweile mit der Berücksichtigung des KV-Freibetrages bei den Betriebsrenten begonnen“, schreibt uns ein Berliner Mitglied. „Meine Ehefrau hat die entsprechende Mitteilung bereits erhalten, dass die neue Rentenhöhe ab Oktober 2020 gezahlt wird.

“Wir freuen uns als VSZ Berlin für unser Mitglied sowie seine Frau und hoffen für alle Betroffenen, dass die VBL – nun endlich! – zügig weiter an der Umsetzung des KV- Freibetrages arbeitet.

Zur Hintergrundinformation für alle schreibt unser Berliner Mitglied weiter: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat damals die Arbeitgeber in die Pflicht zur Zahlung der Betriebsrente genommen, falls die Pensionskasse insolvent wird. Jetzt hat man für die Arbeitgeber eine zusätzliche Versicherung eingerichtet, die den Arbeitgeber gegen dieses Risiko absichert.

Interessant ist, wie in diesem Zusammenhang die öffentlichen Arbeitgeberbei der VBL behandelt werden.

Ab 2021 müssen Arbeitgeber ihre Betriebsrenten auch dann gegen Insolvenz absichern, wenn sie diese über eine Pensionskasse organisieren.

Ausgenommen hiervon sind die bei der VBL beteiligten Arbeitgeber, die weiterhin keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) zu entrichten haben.

Also eine Ausnahme für Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes.

Nachzulesen unter dem Link:

„Keine PSV-Beitragspflicht für die beteiligten Arbeitgeber der VBL“ vom 30.07.2020

https://www.vbl.de/de/service/informationen/newsarchiv/keine-psv-beitragspflicht-f%C3%BCr-beteiligte-arbeitgeb_kd7434fk.html