Ein Rechenbeispiel

Dieses Beispiel ist ein reines Rechenexempel der VBL für den beschlossenen Freibetrag, den sie immer noch nicht monatlich von der VBL-Rente abzieht und zu dem sie ihre Betriebsrentner noch nicht einmal informiert.Lesen Sie dazu auch die Meinung eines VSZ-Mitglieds - stellvertretend für Viele im VSZ - unter „Freibetrag höchst unbefriedigend“ auf der Startseite dieser Homepage.

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Gewerkschaften das Mitspracherecht entziehen?

VSZ-Mitglied hat eine entscheidende Frage und gute Ideen
 
Ein Mitglied des Berliner VSZ mailte uns zu dem Beitrag „Mythen, Medien, Mutationen“ auf dieser Homepage, in dem der VSZ-Vorsitzende Bernhard Mathies auf den gemeinsamen Brief von GEW und ver.di aus dem März 2019 geantwortet hat, einige Überlegungen.
 
Der aktive Berliner VSZ ́ler stellte eine grundsätzliche Frage und unterbreitet auch gleich Vorschläge zur Lösung:
 
„Es stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob der Gewerkschaft das Mitspracherecht zu den VBL-Renten entzogen werden könnte?“
Und weiter im O-Ton:
 
Begründungen hierzu ergeben sich wie folgt:

Kritik transparent machen und mit Fakten belegen

Ein engagierter Leser dieser VSZ- Homepage schreibt:

Volle Übereinstimmung, dass

  • die Gewerkschaften eine fragwürdige Betriebsrentenpolitik bzgl. des öD verfolgen
  • die Gewerkschaften in einem Interessenkonflikt (Höhe Lohnabschlüsse öD versus Höhe Betriebsrenten öD) stehen
  • die Gewerkschaften strukturelle Defizite bzgl. der Kompetenz in Sachen Betriebsrenten des öD haben.

Will man Alternativen zur bisherigen Vorgehensweise der Gewerkschaften und der öffentlichen Zusatzversorgungskassen andeuten, ist es meiner Ansicht nach ratsam, die bisherigen formalen und strukturellen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Freibetrag höchst unbefriedigend

Zum Sündenfall der so genannten Doppelverbeitragung und was ein neues Gesetz daraus gemacht hat

Mitglied D… des VSZ in Bayern schreibt uns aktuell zum Thema Freibetrag:

„Nachdem lange Zeit von einer Befreiung der Betriebsrenten des doppelten Beitrages die Rede war, kann ich die jetzt beschlossene Regelung als höchst unbefriedigend bezeichnen.“ Und weiter:

„Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass eine sofortige Umsetzung offenbar sehr schwierig ist, so dass die Betriebsrentner wohl noch lange nicht mit entsprechenden finanziellen Vorteilen rechnen können.

Allenfalls ist mit einer Rückerstattung der ab 1.1.20 niedrigeren Beitragsteile ab 2021 zu rechnen.“

Mythen, Medien, Mutationen

Jeder blamiert sich so gut er kann / ver.di und GEW haben auf einen offenen Brief geschrieben
Rechtsanwalt Bernhard Mathies, Vorsitzender des VSZ, antwortet ausführlich:

Fakt ist: Seit 2002 ist der Erhöhungssatz für VBL/ZVK-Renten auf ein Prozent tariflich festgeschrieben.
Man wolle die „Umverteilung“ der Mittel in einem „versicherungsmathematischen System“ zu den „langlebenden“ Höherverdienenden verhindern, so ver.di und Gewerkschaft (GEW) im Brief vom 01. März 2019. (Der Brief liegt der Redaktion im Wortlaut vor.) Diese Argumentation entlarvt schon mal die Absicht der Gewerkschaft sich nicht um Alle gleichermaßen zu kümmern.
Irrtümer und Mythen werden gestreut: „In einem versicherungsmathematisch kalkuliertem System …“ also in einem auf Zinsen und Kapital aufgebautem System d. R. - „würde eine höhere Dynamisierung dazu führen, dass die Renten zu Beginn der Rentenlaufzeit niedriger und zum Ende der Laufzeit höher ausfallen würden als derzeit“.