Jeder blamiert sich so gut er kann / ver.di und GEW haben auf einen offenen Brief geschrieben
Rechtsanwalt Bernhard Mathies, Vorsitzender des VSZ, antwortet ausführlich:
Fakt ist: Seit 2002 ist der Erhöhungssatz für VBL/ZVK-Renten auf ein Prozent tariflich festgeschrieben.
Man wolle die „Umverteilung“ der Mittel in einem „versicherungsmathematischen System“ zu den „langlebenden“ Höherverdienenden verhindern, so ver.di und Gewerkschaft (GEW) im Brief vom 01. März 2019. (Der Brief liegt der Redaktion im Wortlaut vor.) Diese Argumentation entlarvt schon mal die Absicht der Gewerkschaft sich nicht um Alle gleichermaßen zu kümmern.
Irrtümer und Mythen werden gestreut: „In einem versicherungsmathematisch kalkuliertem System …“ also in einem auf Zinsen und Kapital aufgebautem System d. R. - „würde eine höhere Dynamisierung dazu führen, dass die Renten zu Beginn der Rentenlaufzeit niedriger und zum Ende der Laufzeit höher ausfallen würden als derzeit“.
Interview Bernhard Mathies mit Chris Carlson auf Radio Flora
Rechtsanwalt Bernhard Mathies, Vorsitzender des VSZ
Zuschrift: Nochmals zum Freibetrag
"Ich habe mich heute auf Ihrer Web-Seite umgesehen", schrieb uns ein aktives VSZ-Mitglied aus Berlin, "und zum Punkt `Doppelverbeitragung` eine einzige Berechnung gefunden. Und die hat noch nicht einmal die doppelte Höhe des neuen Freibetrages erreicht. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, als ob für die VBL-Rentner - was den KV-Beitrag betrifft - alles in Ordnung ist"
Was ist eigentlich eine Zusatzrente? Wer erhält eine solche so genannte Betriebsrente? Was ist im Laufe der Jahre mit dieser Altersvorsorge passiert?
Der Rechtsanwalt Bernhard Mathies, Vorsitzender des Vereins zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente (VSZ), gibt in einem Interview Antworten auf die und viele weitere solcher Fragen
Am Mittwoch, 13. November 2019, abends trafen sich die Berliner Mitglieder des VSZ und diskutierten mit dem Vorsitzenden, Rechtsanwalt Bernhard Mathies, bei einem kleinen Imbiss persönliche Fragen und über weitere Aufgaben des Vereins.
Neues zu einem wegweisenden Härtefall - Urteil
Friedmar Fischer, zahlreichen von unseren Nutzern als Autor der Homepage https:// www.startgutschriften-arge.de bekannt, gibt Millionen Rentnern und Beschäftigten im öffentlichen Dienst Mut. Viele Jahre kämpfte er für eine höhere Rente in einem besonderen Härtefall. Und bekam nun recht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe beendete einen jahrelangen Streit mit einem Grundsatz-Urteil.
(Wir berichteten bereits, siehe Menü „Rückblick“ auf dieser HP.)
Sein Beispiel zeigt, die VBL-Zusatzrente wird, trotz vieler Urteile, nach wie vor falsch berechnet.