2. Armutskongress am 27. und 28. Juni 2017

Vorträge, Workshops, Fachforen und reichlich Diskussionen – ein vielfältiges Programm hat den ersten Armutskongress am 7. und 8. Juli 2016 in Berlin begleitet. Das Resümee dieser zwei intensiven Tage: Armut hat viele Gesichter, doch eine Gesellschaft ohne Armut ist möglich! 23 Organisationen, Gewerkschaften, Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände, haben diesen ersten armutspolitischen Hauptstadtkongress ausgerichtet und einen Anfang gemacht. Und im nächsten Jahr geht es weiter: am 27. und 28. Juni 2017!

Auch der VSZ e.V. - Verein für die Sicherung der Zusatzrente - hat teilgenommen. Im Mittelpunkt des Kongresses stand allerdings ausschließlich die gesetzliche Rente, nicht die Zusatzrenten oder Betriebsrenten. Das sind jene Zusatzrenten, die den Angestellten im öffentlichen Dienst von den Arbeitgebern einst als Sicherung für das Alter versprochen worden waren. Die Krankenschwester, der Feuerwehrmann, die Sekretärin im kleinen Gemeindebüro, Lehrerinnen und Lehrer und viele andere hatten dafür jahrelang im Vertrauen eingezahlt. Deshalb gehört dieses Thema in die öffentliche Diskussion!

Die Forderungen des VSZ an die Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL - für den Öffentlichen Dienst.sind:

  • Die Dynamisierung der VBL-Renten,
    erreichbare Maximalrenten für Akademiker etc.,

  • die Honorierung bei Arbeit über das 65ste Lebensjahr hinaus und

  • eine Auffangrente beim Betriebsrenten-System von Anfang an.

Im Fall des öffentlichen Dienstes ist die Zusatzversorgung zum Tag der Umstellung am 31. Dezember 2001 von einem Gesamtversorgungssystem auf das so genannte Punktesystem ab Januar 2002 gründlich schief gelaufen. Diese Umstellung der wohlverdienten Rentenanwartschaften brachte für einige Betroffene bis zu 80 Prozent Verlust ihrer erworbenen Anwartschaften, wenige gingen mit einem leichten Plus heraus. Solche Ungerechtigkeiten brachten viele der Betroffenen - mit Hilfe des VSZ - vor die Gerichte - bis zum Bundesgerichtshof.

Im Jahr 2007 beanstandeten die Richter eine Ungleichbehandlung der so genannten rentenfernen Jahrgänge. Das sind jene, die am 1. Januar 2002 pflichtversichert waren und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Besonders benachteiligt sind Beschäftigte, die erst spät in den öffentlichen Dienst eintreten. Der Bundesgerichtshof erklärte 2007 in einem Urteil die Ermittlung der bisherigen Anwartschaften in sogenannten rentenfernen Startgutschriften für unwirksam. Vier Jahre (!) verhandelten die Tarifparteien. Für viele Betroffene hatte sich das Problem inzwischen biologisch erübrigt.

2011 kamen - endlich! - die neuen Regelungen. Diese wurden von den Zusatzversorgungskassen übernommen, auch von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Die kritisierte Ungleichbehandlung bei der Ermittlung der Startgutschriften wurde durch die Neuregelung jedoch nicht beseitigt. Im März 2016 erklärte der Bundesgerichtshof die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften in seinem Urteil erneut für unwirksam! Das Punktesystem senkte ab 2002 das Niveau der Zusatzrente im öffentlichen Dienst verfassungswidrig nicht nur für rund 1,7 Millionen Pflichtversicherte der VBL empfindlich ab, sondern auch für rund 3,5 Millionen Versicherte bei kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen der Arbeitsgemeinschaft Kommunaler und Kirchlicher Altersversorgung (AKA).