Die Frage muss gestellt werden

Nur ein gewisser Teil der rentenfernen Versicherten wird gemäß der aktuellen Neuregelung vom 08.06.2017 der Tarifparteien einen Zuschlag zur rentenfernen Startgutschrift erhalten. Die Tarifparteien meinen, mit der Neuregelung nun endgültig den Streit um die rentenfernen Startgutschriften beigelegt zu haben. Das werden rentenferne Versicherte und deren Anwälte ganz anders einschätzen, denn sie sehen auch weiterhin zahlreiche Defizite, Ungereimtheiten, und Benachteiligungen.


Ende gut, alles gut nach der neuerlichen Veränderung der Übergangsregelungen von der alten Gesamtversorgung zur neuen Punkterente, die von den Tarifparteien am 08.06.2017 nach jahrelangen Gerichtsverfahren beschlossen wurden?


Die Frage wird wohl je nach Standpunkt anders beantwortet werden.
Die Frage darf aber gestellt werden, wo eventuell die Ursachen der bald zwei Jahrzehnte dauernden außergewöhnlich heftigen Auseinandersetzung um die rentenfernen Übergangsregelungen (Startgutschriften) gelegen haben / liegen könnten.

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