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Wahl des Vorstandes auf der Jahreshauptversammlung

Am Freitag, 21. Juni 2019, hat die Jahreshauptversammlung im Hamburger Europa – Hotel den alten – neuen Vorstand gewählt.

Vorsitzender des VSZ bleibt Rechtsanwalt Herr Bernhard Mathies und sein Stellvertreter Herr Dr. Norbert Kania.

Es gab eine spontane Meldung zur aktiven Mitarbeit im Vorstand des VSZ, was allgemein sehr begrüßt wurde.

Die zahlreichen Teilnehmer diskutierten angeregt über die aktuellen Probleme mit der VBL-Rente. Es gab wie immer einen kleinen Imbiss bei dem es auch viele persönliche angeregte Gespräche gab.

Impressionen von der JHV in Hamburg

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Der VBL geht es so gut wie nie/ Und den Versicherten?

Dazu kann man ja mal den aktuellen VBL-Geschäftsbericht 2017 studieren und nur noch staunen:

Auf Seite 69 steht, dass rund 0,5 Millionen - also rund 500 000 VBL-Zusatzrentner, das sind rund 30 Prozent von insgesamt 1,7 Millionen der so genannten Rentenfernen - Geburtsjahr ab 1947 - einen Zuschlag erhalten.

Die Anzahl der aktiv Pflichtversicherten ist um 1,4 Prozent auf nunmehr 1,95 Millionen Euro gestiegen und das Umlaufaufkommen sogar um 7,9 Prozent auf 6,14 Milliarden Euro.

Im Vergleich dazu sind die ausgezahlten VBL-Zusatzrenten nur um 1,9 Prozent auf jetzt 5,06 Milliarden Euro gestiegen.

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Wegweisendes Urteil für Rentenferne im Härtefall

Erstes positives Urteil für rentenferne Startgutschriftregelungen der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat am 30.Juli 2019 in einem Berufungsverfahren (12 U 418/14) entschieden, dass auch für so genannte rentenferne Versicherte in begründeten Einzelfällen die Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes (ÖD) gehalten sein kann, einen „Härtefall“ anzuerkennen.

„Sie darf sich nicht in vollem Umfang auf ihre eigene Satzung berufen, wenn gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" laut Paragraf 242 im Bürgerlichen Gesetzbuch verstoßen wird“, kommentiert der Kläger Dr. Friedmar Fischer, mit Werner Siepe gemeinsamer Autor der Dokumentation „80 Jahre Zusatzversorgung der VBL“ für den VSZ.

Die lange von der Steuerklasse III/0 geprägte Versicherungszeit des Klägers bis zur Systemumstellung 2001, der schicksalhafte Tod seiner ersten Ehefrau - verbunden mit der hohen Einbuße für den Kläger durch die steuerliche Zuordnung I/0 am Stichtag, die nicht durch andere Wirkungsmechanismen der Systemumstellung kompensiert wird - rechtfertigen die Annahme einer besonderen Härte im Einzelfall des Klägers.

Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) lässt das OLG Karlsruhe nicht zu.

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Neuer Vorsitz des VSZ

Auf seiner diesjährigen Hauptversammlung am 15. Juni 2018 in Hamburg wählten die VSZ-Mitglieder Bernhard Mathies zum Vorsitzenden und Dr. Norbert Kania zum stellvertretenden Vorsitzenden des VSZ.

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Neue Berechnungen - alte Ungerechtigkeiten

Es ging einmal mehr um die VBL-Renten. Der Berliner VSZ- Vorstand hatte eingeladen und viele Berliner VSZ-Mitglieder und Gäste waren in die Palisade, einem attraktiven Veranstaltungszentrum im Szenebezirk Friedrichshain, gekommen.

Im Mittelpunkt standen die Veränderungen der Tarifparteien nach dem Juni 2017 und das, was wir von der VBL zu erwarten haben: neue Berechnungen und alte Ungerechtigkeiten.

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