Jeder blamiert sich so gut er kann / ver.di und GEW haben auf einen offenen Brief geschrieben
Rechtsanwalt Bernhard Mathies, Vorsitzender des VSZ, antwortet ausführlich:
Fakt ist: Seit 2002 ist der Erhöhungssatz für VBL/ZVK-Renten auf ein Prozent tariflich festgeschrieben.
Man wolle die „Umverteilung“ der Mittel in einem „versicherungsmathematischen System“ zu den „langlebenden“ Höherverdienenden verhindern, so ver.di und Gewerkschaft (GEW) im Brief vom 01. März 2019. (Der Brief liegt der Redaktion im Wortlaut vor.) Diese Argumentation entlarvt schon mal die Absicht der Gewerkschaft sich nicht um Alle gleichermaßen zu kümmern.
Irrtümer und Mythen werden gestreut: „In einem versicherungsmathematisch kalkuliertem System …“ also in einem auf Zinsen und Kapital aufgebautem System d. R. - „würde eine höhere Dynamisierung dazu führen, dass die Renten zu Beginn der Rentenlaufzeit niedriger und zum Ende der Laufzeit höher ausfallen würden als derzeit“.
Interview Bernhard Mathies mit Chris Carlson auf Radio Flora
Rechtsanwalt Bernhard Mathies, Vorsitzender des VSZ
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"Ich habe mich heute auf Ihrer Web-Seite umgesehen“, schrieb uns ein aktives VSZ-Mitglied aus Berlin, "und zum Punkt Doppelverbeitragung" eine einzige Berechnung gefunden. Und die hat noch nicht einmal die doppelte Höhe des neuen Freibetrages erreicht. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, als ob für die VBL-Rentner - was den KV-Beitrag betrifft - alles in Ordnung ist"
Alle VBL-Versicherten sollten gegen die Neuberechnung der Startgutschrift 2018 durch die VBL eine außergerichtliche "Beanstandung" einlegen. Die VBL versucht über eine Ausschlussfrist von nur 6 Monaten weitere Nachforderungen nach Verrentung zu verhindern, wenn der Missstand spätestens offenkundig wird.
Bitte verwenden Sie das folgende Muster-Beanstandungsschreiben
Interview Bernhard Mathies mit Chris Carlson auf Radio Flora
Rechtsanwalt Bernhard Mathies, Vorsitzender des VSZ
Zeit: Mittwoch, den 13. November 2019 17 Uhr
Ort: Alte Feuerwache e.V.
Axel-Springer-Straße 40-41, 10969 Berlin
Raum 4