Zuschrift: Nochmals zum Freibetrag
"Ich habe mich heute auf Ihrer Web-Seite umgesehen“, schrieb uns ein aktives VSZ-Mitglied aus Berlin, "und zum Punkt Doppelverbeitragung" eine einzige Berechnung gefunden. Und die hat noch nicht einmal die doppelte Höhe des neuen Freibetrages erreicht. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, als ob für die VBL-Rentner - was den KV-Beitrag betrifft - alles in Ordnung ist"
Und weiter: "Zum Beispiel ist laut VBL-Geschäftsbericht 2018 auf der Seite 67 die mittlere Rentenhöhe bei 40 Dienstjahren mit 516 EUR angegeben. Bereits diese mittlere VBL-Rente würde einen VBL-Rentner bezüglich der Höhe des KV-Beitrages schlechter als einen SV-pflichtigen Arbeitnehmer stellen…
Zum Rechenbeispiel der VBL, auf der Startseite dieser Homepage, für den KV-Beitrag wäre eine höhere Betriebsrente - größer als 300 EUR, also besser die mittlere Betriebsrente von ca. 500 EUR - günstiger, weil man hierzu gleich den Hinweis geben könnte, wieviel weniger KV-Beitrag ein KV-pflichtiger Arbeitnehmer für einen Gehaltsanteil von 500 EUR zahlen muss - solange er sich unterhalb der KV-Beitragsbemessungsgrenze befindet".