Zuschrift: Nochmals zum Freibetrag
"Ich habe mich heute auf Ihrer Web-Seite umgesehen", schrieb uns ein aktives VSZ-Mitglied aus Berlin, "und zum Punkt `Doppelverbeitragung` eine einzige Berechnung gefunden. Und die hat noch nicht einmal die doppelte Höhe des neuen Freibetrages erreicht. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, als ob für die VBL-Rentner - was den KV-Beitrag betrifft - alles in Ordnung ist"
Und weiter: "Zum Beispiel ist laut VBL-Geschäftsbericht 2018 auf der Seite 67 die mittlere Rentenhöhe bei 40 Dienstjahren mit 516 EUR angegeben. Bereits diese mittlere VBL-Rente würde einen VBL-Rentner bezüglich der Höhe des KV-Beitrages schlechter als einen SV-pflichtigen Arbeitnehmer stellen…
Zum Rechenbeispiel der VBL, auf der Startseite dieser Homepage, für den KV-Beitrag wäre eine höhere Betriebsrente - größer als 300 EUR, also besser die mittlere Betriebsrente von ca. 500 EUR - günstiger, weil man hierzu gleich den Hinweis geben könnte, wieviel weniger KV-Beitrag ein KV-pflichtiger Arbeitnehmer für einen Gehaltsanteil von 500 EUR zahlen muss - solange er sich unterhalb der KV-Beitragsbemessungsgrenze befindet".
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