Dieses Beispiel ist ein reines Rechenexempel der VBL für den beschlossenen Freibetrag, den sie immer noch nicht monatlich von der VBL-Rente abzieht und zu dem sie ihre Betriebsrentner noch nicht einmal informiert.Lesen Sie dazu auch die Meinung eines VSZ-Mitglieds - stellvertretend für Viele im VSZ - unter „Freibetrag höchst unbefriedigend“ auf der Startseite dieser Homepage.