Ein engagierter Leser dieser VSZ- Homepage schreibt:
Volle Übereinstimmung, dass
- die Gewerkschaften eine fragwürdige Betriebsrentenpolitik bzgl. des öD verfolgen
- die Gewerkschaften in einem Interessenkonflikt (Höhe Lohnabschlüsse öD versus Höhe Betriebsrenten öD) stehen
- die Gewerkschaften strukturelle Defizite bzgl. der Kompetenz in Sachen Betriebsrenten des öD haben.
Will man Alternativen zur bisherigen Vorgehensweise der Gewerkschaften und der öffentlichen Zusatzversorgungskassen andeuten, ist es meiner Ansicht nach ratsam, die bisherigen formalen und strukturellen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Die Zusatzversorgungskassen des öD, deren Partner den Tarifverträgen des öD unterliegen, haben Satzungen, die auf dem Altersvorsorgetarifvertrag (ATV) basieren und diesen ATV - Vertrag jeweils in ihre Satzung umsetzen.
Der ATV hat als Grundlage das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), das für den öD Sonderregelungen in § 18 Abs. 2 enthält. Der Altersvorsorgetarifvertrag (ATV) ist also durch die grundgesetzliche garantierte Tarifautonomie entstanden. Der ATV selbst basiert – wie eben erwähnt – auf dem BetrAVG.
Wer also den Gewerkschaften des öD das Mitspracherecht bei den Betriebsrenten entziehen möchte, greift in die Tarifautonomie ein. Ebenso:
Wenn man die Sonderregelungen des BetrAVG für den öD ändern will, muss dafür Sorge tragen, dass das BetrAVG geändert wird.
Die VBL ist eine – wenn auch die größte – der Zusatzversorgungskassen des öD und steht in direkter Aufsicht und Genehmigung ihrer Satzung durch das BMF und unter Einfluss auch des BMI. Im Weiteren sind bereits jetzt Banken und Versicherungen unter der generellen Bundesaufsicht vonDeutscher Bundesbank und BAFIN.
Es gibt also schon eine ganze Reihe von Kontroll-Mechanismen, die aber ganz gewiss nicht frei von politischen, wirtschaftlichen und gewerkschaftlichen Einflüssen sind / sein werden. Den richtigen Mittelweg zum Ausgleich der zum Teil widerstrebenden Interessen zu finden, ist gerade die permanente Aufgabe der Entscheidungsgremien in einer Demokratie, da hilft auch keine „unabhängige (??)“ Superinstanz.
Versicherungsunternehmen (z.B. wie die VBL) haben die Verpflichtung zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen. Dem wird formal durch Veröffentlichung eines jährlichen Geschäftsberichts (GB) Rechnung getragen. Ein Transparenzgebot zum Verständlichmachen der Inhalte eines GB einer Versicherung für normal sterbliche Normalbürger ist nicht gesetzlich verankert. Eine Versicherung wie die VBL tut nur das, was sie tun muss –
nicht mehr und nicht weniger -, egal ob uns das gefällt. Wer mehr Verständnis will, muss Bilanzen lesen können oder sich – wie in den vergangenen Jahren durchaus an anderer Stelle geschehen – um erläuternde Literatur zu den VBL – Geschäftsberichten lesend bemühen.
Lesen und Verstehenwollen kann einem aber niemand abnehmen.
Der Appell: „Man müsste..., man sollte... , man könnte...“ ist eigentlich nur ein abstrakter Anfang, der einen selbst zu nichts verpflichtet und die Aufgaben zunächst auf andere schiebt.
Meine Vorgehensweise in den vielen Jahren der Beschäftigung mit der Zusatzversorgung des öD lief ganz anderes ab:
- Fakten sammeln und Strukturen/Mechanismen verstehen (Gesetze, Satzungen, Berechnungsmechanismen)
- Kritik transparent machen und jede Kritik auch mit unumstößlichen Fakten belegen
- Für und Wider von Lösungsalternativen darlegen und auf Operationalität / Umsetzbarkeit abprüfen
- Ergebnisse, Kritiken, Vorschläge durch Veröffentlichung auch zur Diskussion stellen
- Argumentative Unabhängigkeit bewahren; allein die Kompetenz der nachvollziehbaren Fakten zählt
- Operationelles Vorgehen mit Hinweisen in kleinen argumentativen Schritten statt abstrakten Forderungen nach Änderungen von Strukturen, die man als Einzelner gar nicht ändern kann.
- Frühzeitiges Hinweisen auf Veränderungen und Konsequenzen dieser Veränderungen (Beispiel in einem Buch an anderer Stelle: Nach 2024 wird es wohl eine Absenkung der Altersfaktoren bei der Punkterente geben. Man kann zeigen, wie sich das auswirken würde)
F.F.