Wahl des Vorstandes auf der Jahreshauptversammlung

Am Freitag, 21. Juni 2019, hat die Jahreshauptversammlung im Hamburger Europa – Hotel den alten – neuen Vorstand gewählt.

Vorsitzender des VSZ bleibt Rechtsanwalt Herr Bernhard Mathies und sein Stellvertreter Herr Dr. Norbert Kania.

Es gab eine spontane Meldung zur aktiven Mitarbeit im Vorstand des VSZ, was allgemein sehr begrüßt wurde.

Die zahlreichen Teilnehmer diskutierten angeregt über die aktuellen Probleme mit der VBL-Rente. Es gab wie immer einen kleinen Imbiss bei dem es auch viele persönliche angeregte Gespräche gab.

Impressionen von der JHV in Hamburg

Der VBL geht es so gut wie nie/ Und den Versicherten?

Dazu kann man ja mal den aktuellen VBL-Geschäftsbericht 2017 studieren und nur noch staunen:

Auf Seite 69 steht, dass rund 0,5 Millionen - also rund 500 000 VBL-Zusatzrentner, das sind rund 30 Prozent von insgesamt 1,7 Millionen der so genannten Rentenfernen - Geburtsjahr ab 1947 - einen Zuschlag erhalten.

Die Anzahl der aktiv Pflichtversicherten ist um 1,4 Prozent auf nunmehr 1,95 Millionen Euro gestiegen und das Umlaufaufkommen sogar um 7,9 Prozent auf 6,14 Milliarden Euro.

Im Vergleich dazu sind die ausgezahlten VBL-Zusatzrenten nur um 1,9 Prozent auf jetzt 5,06 Milliarden Euro gestiegen.

Was will der VSZ?

Der Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente e. V. (VSZ) schafft als Gemeinschaft die Möglichkeit, die Benachteiligungen seiner Mitglieder bei der Zusatzversorgung zu beseitigen oder wenigstens zu mindern:

  • Wahrnehmung der Interessen von Mitgliedern gegenüber Arbeitgebern, Satzungsgebern und der Öffentlichkeit,

  • Hilfe bei der Überprüfung der Rechte von Mitgliedern durch Beratung und Prozessvertretung,

  • Kooperation mit Interessenvertretungen, die ähnliche Zielsetzungen haben.

Die Mitglieder des VSZ sind Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder waren und deren Arbeitgeber die Beschäftigten bei der VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - oder dergleichen versichert hat. Für diese Beschäftigten wird zur gesetzlichen Rente sowie entsprechend der Beitragszahlung eine Zusatzversorgung gewährt.

Der VSZ-Vorstand empfiehlt

Persönlicher Brief an die VBL

Der Vorstand des VSZ schlägt allen VSZ-Mitgliedern vor, einen persönlichen Brief an die VBL zu schreiben.

Folgender Briefentwurf wird empfohlen

Wegweisendes Urteil für Rentenferne im Härtefall

Erstes positives Urteil für rentenferne Startgutschriftregelungen der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat am 30.Juli 2019 in einem Berufungsverfahren (12 U 418/14) entschieden, dass auch für so genannte rentenferne Versicherte in begründeten Einzelfällen die Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes (ÖD) gehalten sein kann, einen „Härtefall“ anzuerkennen.

Sie darf sich nicht in vollem Umfang auf ihre eigene Satzung berufen, wenn gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" laut Paragraf 242 im Bürgerlichen Gesetzbuch verstoßen wird“, kommentiert der Kläger Dr. Friedmar Fischer, mit Werner Siepe gemeinsamer Autor der Dokumentation „80 Jahre Zusatzversorgung der VBL“ für den VSZ.

Die lange von der Steuerklasse III/0 geprägte Versicherungszeit des Klägers bis zur Systemumstellung 2001, der schicksalhafte Tod seiner ersten Ehefrau - verbunden mit der hohen Einbuße für den Kläger durch die steuerliche Zuordnung I/0 am Stichtag, die nicht durch andere Wirkungsmechanismen der Systemumstellung kompensiert wird - rechtfertigen die Annahme einer besonderen Härte im Einzelfall des Klägers.

Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) lässt das OLG Karlsruhe nicht zu.

SCHALL NRW ist Kooperationspartner des VSZ

SCHALL NRW e. V.– Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein- Westfalen

SchaLL macht sich stark für die Interessen der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer in NRW und bundesweit. Schall fordert gleiche Löhne für angestellte Lehrerinnen und Lehrer in Höhe der Pensionen mit identischen Steigerungen im Rentenalter und mindestens in Höhe der Geldentwertung. SchaLL fordert die Wiedereinführung der beamtengleichen Brutto - Gesamtversorgung im Alter, ebenso einen vollen Inflationsausgleich auf die Rentenansprüche während der Bezugsdauer wie bei den Ruhestandsbeamt*innen. Die Startgutschrift soll bis zur Wiedereinführung der Gesamtversorgung in Höhe der Inflationsrate dynamisiert werden.

Mehr: www.schall-nrw.de

Neuer Vorsitz des VSZ

Auf seiner diesjährigen Hauptversammlung am 15. Juni 2018 in Hamburg wählten die VSZ-Mitglieder Bernhard Mathies zum Vorsitzenden und Dr. Norbert Kania zum stellvertretenden Vorsitzenden des VSZ.

Neue Berechnungen - alte Ungerechtigkeiten

Es ging einmal mehr um die VBL-Renten. Der Berliner VSZ- Vorstand hatte eingeladen und viele Berliner VSZ-Mitglieder und Gäste waren in die Palisade, einem attraktiven Veranstaltungszentrum im Szenebezirk Friedrichshain, gekommen.

Im Mittelpunkt standen die Veränderungen der Tarifparteien nach dem Juni 2017 und das, was wir von der VBL zu erwarten haben: neue Berechnungen und alte Ungerechtigkeiten.

VSZ unterstützt Streikende

Neu ist das Bestreben der öffentlichen Arbeitgeber, ein Gehaltsplus gegen ein Rentenminus bei den Tarifverhandlungen eintauschen zu wollen. Es ist wie das Spiel von der linken in die rechte Tasche - auf Kosten der Rentner und Rentnerinnen, Pensionäre und Pensionärinnen. Lohnerhöhungen gegen Rentenkürzungen ins Spiel zu bringen - an diesem Punkt scheiterten bisher alle Tarifverhandlungen. ver.di macht gemeinsam mit anderen Gewerkschaften - GEW, GdP, dbb - Druck mit Warnstreiks gegen die massiven Eingriffe der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vor der nächsten Verhandlungsrunde.